Fachwissen Zahlungsverkehrstatistik (ZV Statistik)

ZV Statistik - ZVS8.A, ZVS8.W Weitere Zahlungstransaktionen mit Nicht-Zahlungsdienstleistern

ZV Statistik ZVS8.A ZVS8.W Zahlungsverkehrsstatistik Deutsche Bundesbank Wiki ZVStatistik Weitere Zahlungstransaktionen mit Nicht-Zahlungsdienstleister Online Banking Einzelüberweisung Kontogutschrift

Das Meldeschema ZVS8.A enthält die Gesamtzahl und das Meldeschema ZVS8.W enthält den Gesamtwert der im Berichtsjahr für Nicht Zahlungsdienstleister im Inland, in den einzelnen EU-Länder und auch außerhalb der EU Länder ausgeführte weitere Zahlungstransaktionen.


Meldeschema der jährlichen Zahlungsverkehrsstatistik ZVS8.A (ZVStatistik)

Nähere Informationen hinsichtlich der Transaktionsrichtung bei gesendeten und empfangenen Transaktionen sind auch den Erläuterungen zu den Meldeschemata ZVS4.A und ZVS4.W zu entnehmen.

Weitere Transaktionen - Anzahl in Mio. -

Meldeschema ZVS8.A

- Transaktionen Berichtszeitraum -

Position

Anzahl Gesamt

gesendet

(A1)

empfangen
(Z9)

Nach Art der Zahlung

Einzelüberweisung im Online Banking

T2.I2122.S31

 

aus Ausland

» Meldung von Zahlungstransaktionen, die über Online Banking Anwendungen oder über

   spezielle Zahlungsauslösedienste (ggf. auch von nicht kontoführenden Drittanbietern)

   zur Bezahlung im Internethandel (z.B. Giropay; sehen Sie hierzu auch unser Kapitel

   Zahlungssysteme im Internet) über ein internetfähiges Zahlungskonto initiiert werden

» Meldepflichtig ist der Zahlungsdienstleister, der die jeweiligen Zahlungskonten führt

Kontogutschriften durch einfache Buchungen

T2.I241

 

aus Ausland

» Meldung von Kontogutschriften durch das kontoführende Institut, bei denen keine

   direkte Anweisung für eine Transaktion sondern lediglich eine direkte Gutschrift auf

   dem Konto des Kunden ausgelöst wird, z.B. Buchungen von:

   - Darlehensauszahlungen einer Kreditbereitstellung

   - Habenzinsen

   - Dividendengutschriften für eigene Aktien des Zahlungsdienstleisters

   - Gegenwerte für Wertpapierverkäufe

   - Gegenwerte für Verkäufe von Fremdwährungen

Achtung: Abweichend von den Regelungen bis zum Berichtsjahr 2013 dürfen diese

einfachen Buchungen nicht mehr in den Überweisungstransaktionen enthalten sein

 

Kontobelastungen durch einfache Buchungen

T2.I242

 

aus Ausland

» Meldung von Kontobelastungen durch das kontoführende Institut, bei denen keine

   direkte Anweisung für eine Transaktion sondern lediglich eine direkte Belastung auf

   dem Konto des Kunden ausgelöst wird, z.B. Buchungen von:

   - Kredittilgungsraten

   - Sollzinsen

   - Gebühren aus Geschäften

   - Dividendengutschriften für eigene Aktien des Zahlungsdienstleisters

   - Gegenwerte für Wertpapierkäufe

   - Gegenwerte für Käufe von Fremdwährungen

Achtung: Abweichend von den Regelungen bis zum Berichtsjahr 2013 dürfen diese

einfachen Buchungen nicht mehr in den Lastschrifttransaktionen enthalten sein

 

Überweisung von Bareinzahlungen bzw.

Barauszahlungen an Nichtkontoinhaber

T4.I21

 

aus Ausland

» Meldung von Finanztransfergeschäften gemäß § 1 Absatz 2 Punkt 6 ZAG, d.h. von

   Zahlungsdiensten, bei denen ohne Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Zahlers

   ein Geldbetrag ausschließlich zum Transfer eines entsprechenden Betrags an einen

   Zahlungsempfänger entgegen genommen wird. Selbiges gilt für Zahlungsvorgänge, bei

   denen der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und

    diesem ohne Einrichtung eines Kontos auf dessen Namen verfügbar gemacht wird

» Meldepflichtig für die gesendete Transaktion ist der Zahlungsdienstleister, der

   die Transaktion initiiert hat und im direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen steht

» Meldepflichtig für die empfangene Transaktion ist der Zahlungsdienstleister, der

   die Transaktion initiiert hat und im direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen steht

Transaktionen über ein Telekommunikations-

Digital- oder  IT-Gerät

T2.S32

 

aus Ausland

» Meldung von digitalisierten Zahlungsgeschäften gemäß § 1 Absatz 2 Punkt 5 ZAG, d.h.

   die Ausführung von Zahlungsvorgängen erfordert eine zu übermittelnde Zustimmung des

   Zahlers an den Betreiber des  Telekommunikations- oder IT- Systems oder IT Netzes,

   sofern dieser Betreiber die einzige zwischengeschaltete Stelle zwischen dem

   Zahlungsdienstnutzer und dem Waren- oder Dienstleistungslieferanten ist

» Meldepflichtig ist der Zahlungsdienstleister, der das Telekommunikations- oder IT- System

   oder IT Netz betreibt

Nach Art des Terminals

Einzelüberweisung im Online Banking

T41.S12

 

aus Ausland

» Meldung von Barauszahlung an POS Zahlungsterminals (Barvorschuß) im Rahmen eines

   Zahlungsvorgangs am POS für erhaltene Waren oder Dienstleistungen durch den

   inländische Zahlungsdienstleister, der das POS Terminal betreibt (Acquirer)

» Wenn Barvorschüsse an POS Terminals nicht von den Zahlungsinformationen für Waren

   oder Dienstleistungen unterschieden werden können, werden diese in den Meldeschemata

   ZVS5.A und ZVS5.W als„Transaktionen an Zahlungsterminals (POS) gemeldet

Kontogutschriften durch einfache Buchungen

T41.S2

 

aus Ausland

» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen - unabhängig von Kontoart - am Schalter mittels

   Auszahlungsbeleg. Zu melden sind auch Auszahlungen, die am Schalter veranlasst aber

   an einem Geldautomaten mittels einmalig ausgegebene Karten ausgezahlt
   (z. B. automatische Kassentresore) werden

» Bargeldauszahlungen an Automaten mittels Karten sind im Meldeschemata ZVS5.A und

   ZVS5.W zu erfassen

Kontobelastungen durch einfache Buchungen

T42.S2

 

aus Ausland

» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen - unabhängig von Kontoart - am Schalter mittels

   Einzahlungsbeleg, aber auch außerhalb der Schalteröffnungszeiten

   (Nachttresoreinzahlungen)

» Bargeldeinzahlungen an Automaten mittels Karten sind im Meldeschemata ZVS5.A und

   ZVS5.W zu erfassen

Weitere Transaktionen - Anzahl in Mio. -

Meldeschema

ZVS8.A

Anzahl Gesamt Gesendet, darunter:

ins
Inland

außerhalb
EU
(U9)

ins EU Ausland (separat je EU Land)

FR

IT

NL

AT

ES

usw.

Nach Art der Zahlung

Pos T2.I2122.S31

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.I241

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.I242

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T4.I21

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.S32

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Art des Terminals

Pos T41.S12

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T41.S2

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T42.S2

 

 

 

 

 

 

 

 

Meldeschema der jährlichen Zahlungsverkehrsstatistik ZVS8.W (ZVStatistik)

Weitere Transaktionen - Wert in Mio. EUR -

Meldeschema ZVS8.W

- Transaktionen Berichtszeitraum -

Position

Wert Gesamt

gesendet

(A1)

empfangen
(Z9)

Nach Art der Zahlung

Einzelüberweisung im Online Banking

T2.I2122.S31

 

aus Ausland

» Meldung von Zahlungstransaktionen, die über Online Banking Anwendungen oder über

   spezielle Zahlungsauslösedienste (ggf. auch von nicht kontoführenden Drittanbietern)

   zur Bezahlung im Internethandel (z.B. Giropay; sehen Sie hierzu auch unser Kapitel

   Zahlungssysteme im Internet) über ein internetfähiges Zahlungskonto initiiert werden

» Meldepflichtig ist der Zahlungsdienstleister, der die jeweiligen Zahlungskonten führt

Kontogutschriften durch einfache Buchungen

T2.I241

 

aus Ausland

» Meldung von Kontogutschriften durch das kontoführende Institut, bei denen keine

   direkte Anweisung für eine Transaktion sondern lediglich eine direkte Gutschrift auf

   dem Konto des Kunden ausgelöst wird, z.B. Buchungen von:

   - Darlehensauszahlungen einer Kreditbereitstellung

   - Habenzinsen

   - Dividendengutschriften für eigene Aktien des Zahlungsdienstleisters

   - Gegenwerte für Wertpapierverkäufe

   - Gegenwerte für Verkäufe von Fremdwährungen

Achtung: Abweichend von den Regelungen bis zum Berichtsjahr 2013 dürfen diese

einfachen Buchungen nicht mehr in den Überweisungstransaktionen enthalten sein

 

Kontobelastungen durch einfache Buchungen

T2.I242

 

aus Ausland

» Meldung von Kontobelastungen durch das kontoführende Institut, bei denen keine

   direkte Anweisung für eine Transaktion sondern lediglich eine direkte Belastung auf

   dem Konto des Kunden ausgelöst wird, z.B. Buchungen von:

   - Kredittilgungsraten

   - Sollzinsen

   - Gebühren aus Geschäften

   - Dividendengutschriften für eigene Aktien des Zahlungsdienstleisters

   - Gegenwerte für Wertpapierkäufe

   - Gegenwerte für Käufe von Fremdwährungen

Achtung: Abweichend von den Regelungen bis zum Berichtsjahr 2013 dürfen diese

einfachen Buchungen nicht mehr in den Lastschrifttransaktionen enthalten sein

 

Überweisung von Bareinzahlungen bzw.

Barauszahlungen an Nichtkontoinhaber

T4.I21

 

aus Ausland

» Meldung von Finanztransfergeschäften gemäß § 1 Absatz 2 Punkt 6 ZAG, d.h. von

   Zahlungsdiensten, bei denen ohne Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Zahlers

   ein Geldbetrag ausschließlich zum Transfer eines entsprechenden Betrags an einen

   Zahlungsempfänger entgegen genommen wird. Selbiges gilt für Zahlungsvorgänge, bei

   denen der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und

    diesem ohne Einrichtung eines Kontos auf dessen Namen verfügbar gemacht wird

» Meldepflichtig für die gesendete Transaktion ist der Zahlungsdienstleister, der

   die Transaktion initiiert hat und im direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen steht

» Meldepflichtig für die empfangene Transaktion ist der Zahlungsdienstleister, der

   die Transaktion initiiert hat und im direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen steht

Transaktionen über ein Telekommunikations-

Digital- oder  IT-Gerät

T2.S32

 

aus Ausland

» Meldung von digitalisierten Zahlungsgeschäften gemäß § 1 Absatz 2 Punkt 5 ZAG, d.h.

   die Ausführung von Zahlungsvorgängen erfordert eine zu übermittelnde Zustimmung des

   Zahlers an den Betreiber des  Telekommunikations- oder IT- Systems oder IT Netzes,

   sofern dieser Betreiber die einzige zwischengeschaltete Stelle zwischen dem

   Zahlungsdienstnutzer und dem Waren- oder Dienstleistungslieferanten ist

» Meldepflichtig ist der Zahlungsdienstleister, der das Telekommunikations- oder IT- System

   oder IT Netz betreibt

Nach Art des Terminals

Einzelüberweisung im Online Banking

T41.S12

 

aus Ausland

» Meldung von Barauszahlung an POS Zahlungsterminals (Barvorschuß) im Rahmen eines

   Zahlungsvorgangs am POS für erhaltene Waren oder Dienstleistungen durch den

   inländische Zahlungsdienstleister, der das POS Terminal betreibt (Acquirer)

» Wenn Barvorschüsse an POS Terminals nicht von den Zahlungsinformationen für Waren

   oder Dienstleistungen unterschieden werden können, werden diese in den Meldeschemata

   ZVS5.A und ZVS5.W als„Transaktionen an Zahlungsterminals (POS) gemeldet

Kontogutschriften durch einfache Buchungen

T41.S2

 

aus Ausland

» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen - unabhängig von Kontoart - am Schalter mittels

   Auszahlungsbeleg. Zu melden sind auch Auszahlungen, die am Schalter veranlasst aber

   an einem Geldautomaten mittels einmalig ausgegebene Karten ausgezahlt
   (z. B. automatische Kassentresore) werden

» Bargeldauszahlungen an Automaten mittels Karten sind im Meldeschemata ZVS5.A und

   ZVS5.W zu erfassen

Kontobelastungen durch einfache Buchungen

T42.S2

 

aus Ausland

» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen - unabhängig von Kontoart - am Schalter mittels

   Einzahlungsbeleg, aber auch außerhalb der Schalteröffnungszeiten

   (Nachttresoreinzahlungen)

» Bargeldeinzahlungen an Automaten mittels Karten sind im Meldeschemata ZVS5.A und

   ZVS5.W zu erfassen

Weitere Transaktionen - Wert in Mio. EUR -

Meldeschema

ZVS8.W

Wert Gesamt Gesendet, darunter:

ins
Inland

außerhalb
EU
(U9)

ins EU Ausland (separat je EU Land)

FR

IT

NL

AT

ES

usw.

Nach Art der Zahlung

Pos T2.I2122.S31

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.I241

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.I242

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T4.I21

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.S32

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach Art des Terminals

Pos T41.S12

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T41.S2

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T42.S2

 

 

 

 

 

 

 

 

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