Fachwissen Zahlungsverkehrstatistik (ZV Statistik)

ZV Statistik - ZVS3 Akzeptanzstellen für Zahlungskarten

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Das Meldeschema ZVS3 enthält die Gesamtzahl der im Berichtsjahr von inländischen Zahlungsdienstleistern für Nicht Zahlungsdienstleister im Inland, in den einzelnen EU-Länder und auch außerhalb der EU Länder vom Acquirer für Karten – und zwar unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung - bereitgestellte Akzeptanzstellen.

Meldepflichtig ist nicht immer nur der Acquirer sondern auch derjenige Zahlungsdienstleister, der als erster in der Transaktionskette die Abwicklung der an den Automaten getätigten Zahlungstransaktion übernimmt.


Terminals, die von im Ausland eines Zahlungsdienstleisters ansässigen Filialen bereitgestellt werden, werden am Standort der Filiale welche das Acquiring betreibt, jedoch nicht von dessen Mutterunternehmen gemeldet.

Meldeschema der jährlichen Zahlungsverkehrsstatistik ZVS3 (ZVStatistik)

Terminals bereitgestellt von inländischen Zahlungsdienstleistern

Meldeschema ZVS3

- Stand Ende Berichtszeitraum in Stück -

Pos

Anzahl Gesamt

(A1)

Bankautomaten

S11

 

» Meldung von physische Geräten, an denen ein autorisierter Nutzer mittels

   maschinenlesbare Zahlungskarten von den eigenen Konten Bargeld abheben

   bzw. einzahlen und/oder via Zugang zu sonstigen Bankdiensten zum Beispiel

   Überweisungen tätigen können

» Die Übermittlung von Informationen kann hierbei im Online Modus, via Echtzeit

   Autorisierungsanfrage oder auch im Offline Modus erfolgen

» In die Gesamtzahl der zu erfassenden physischen Geräte sind auch reine

   Einzahlungsterminals zu berücksichtigen

» Physische Geräte, über die nur Kontostandsabfragen erfolgen können, gelten

   Nicht als zu meldende Bankautomaten

 

darunter:

 

Geldautomaten

S111

 

 

» Geldautomaten mit Bargeldabhebungsfunktion via Karte

 

» Keine Erfassung von reine Einzahlungsterminals

 

Terminals mit Überweisungsfunktion

S112

 

 

» Auch Geldautomaten mit Überweisungsfunktion via Karte

 

» Keine Erfassung von reine Einzahlungsterminals

Zahlungsterminals (POS Terminals)

S12

 

» Meldung von Point Of Sale Terminals, die sich physisch-real am Zahlungspunkt

   befinden und über die via Karten Zahlungsinformationen entweder manuell auf

   Papiergutscheinen oder elektronisch erfasst werden

» Es sind nur diejenigen Terminals zu berücksichtigen, die die E-Geldfunktionen als Teil

   eines Zahlungsterminals am Zahlungspunkt (POS) anbieten

 

darunter:

 

Elektronische Zahlungsterminals (EFTPOS Terminals)

S121

 

 

» Electronic Funds Transfer at Point Of Sale Terminals, die die Zahlungsinformationen

   (inkl. deren Weiterleitung) nur elektronisch erfassen

 

E-Geld Terminals

S122

 

 

» Terminals, mit denen E-Geldguthaben eines E-Geld Emittenten auf eine Karte mit

   E-Geldfunktion geladen und/ oder entladen oder auch an einen Begünstigten

   übertragen werden kann

E-Geld Terminals

S13

 

» Meldung reiner E-Geld Terminals, aber auch Geldausgabeautomaten und/oder

   POS Terminals mit E-Geld Funktionen, an denen Karten mit E-Geldfunktion

   aufgeladen und/oder entladen werden oder via diesen Karten ein Guthabenübertrag

   an einen Begünstigten (z.B. Händler) erfolgen kann

» Jedes Terminal darf nur einmal gezählt werden.

 

darunter:

 

Terminals zum Aufladen und Entladen von E-Geld Karten

S131

 

 

» Terminals mit (Ent-) Ladefunktion

 

Terminals, die Karten mit E-Geld Funktion akzeptieren

S132

 

 

» Karteninhaber kann sein E-Geldguthaben an den E-Geld Speicher des Händlers

   oder eines anderen Begünstigten übertragen

Terminals bereitgestellt von inländischen Zahlungsdienstleistern

Meldeschema

ZVS1

Anzahl Gesamt, darunter:

im Inland

außerhalb
EU
(U9)

im EU Ausland (separat je EU Land)

FR

IT

NL

AT

ES

usw.

Pos S11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» S112

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos S12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» S121

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» S122

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos S13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» S131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» S132

 

 

 

 

 

 

 

 

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