Fachwissen Zahlungsverkehr - SEPA

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Mit Einführung der gemeinsamen Währung EURO (Jahr 1999) und der EURO Banknoten und Münzen (Jahr 2002) wurden wichtige Grundlagen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum geschaffen.

Da die Zahlungsverkehrsmärkte in Europa im jeden Land über eigene technische Standards und unterschiedlich ausgestaltete Zahlungsverkehrsverfahren verfügten, führte die Einführung des EURO jedoch nicht zur Verwirklichung eines EU Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr.


SEPA ist ein Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und der europäischen Kreditwirtschaft - welche durch den European Payments Council (EPC) repräsentiert wird.

Mit der Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area) wurden durch die europäischen Regierungen in Europa ein wichtiger Baustein zur Vereinheitlichung des Europäischen Binnenmarktes (Verfahren und Standards) und der Währungsunion festgelegt, der sicherstellt, dass die Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen jedes Kunden überall in Europa - sowohl nationale und auch grenzüberschreitende Zahlungen - in einheitlicher Weise abgewickelt werden.

Durch diese Harmonisierung können die Bankkunden nun ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum - von einem einzigen Konto aus - über einheitliche Zahlungsinstrumente SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT), SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit, SDD) und SEPA Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework, SCF bzw. SEPA Cards Clearing, SCC) abwickeln.

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SEPA führt also zu einer Harmonisierung von nationalen Zahlungsverkehrsmärkten und zu einer vollständigen Integration von Zahlungsverkehrssystemen, die den inländischen sowie den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr innerhalb der SEPA Mitgliedsstaaten in EURO abwickeln.

SEPA betrifft folglich jedes Kreditinstitut, jedes Wirtschaftsunternehmen und jeden Verbraucher, welche schwerpunktmäßig in den Ländern der Euro-Zone (insbesondere innerhalb der EU Mitgliedsstaaten) ihre Zahlungsverkehrstransaktionen tätigen.

Andere europäische Länder, die nicht dem Euroraum angehören, haben jedoch die Möglichkeit, die SEPA Regelwerke, SEPA Verfahren und SEPA Standards ebenfalls anzuwenden und damit teilzunehmen.

SEPA trägt in bedeutendem Maße zur Umsetzung der Agenda von Lissabon bei, welche unter anderem auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Unterstützung der Dynamik der europäischen Wirtschaft abzielt

Die europäische Kommission sieht SEPA neben der Einführung des Euro als wichtigen weiteren Schritt zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes und hat daher eine EU-Verordnung (SEPA Regulation“) erlassen, welche die europaweit Nutzung der SEPA Zahlungsverkehrsinstrumente und somit die Abschaltung von lokalen Zahlungsverkehrsinstrumente (in Deutschland: DTA Überweisung, DTA Lastschrift) seit dem 1. August 2014 vorschreibt.

Alle Marktteilnehmer müssen seit dem den Massenzahlungsverkehr ausschließlich über die SEPA Zahlungsverkehrsplattform im standardisierten XML Format abwickeln.

Die in Deutschland bisher bekannte inländische Kontonummer - Bankleitzahl Systematik wurde damit einhergehend durch eindeutige internationale Kontomerkmale - die sogenannte IBAN und BIC - abgelöst.

Das SEPA Leistungsangebot der Deutschen Bundesbank umfasst die Abwicklung von

» SEPA Überweisungen (SCT)

» SEPA Lastschriften (SDD Core, SDD Core 1 und SDD B2B)

Für die Abwicklung mit anderen SEPA Ländern ist die Deutsche Bundesbank an das paneuropäische Clearing Haus der Euro Banking Association (EBA) angebunden.

Als direkter Teilnehmer an STEP2 bietet die Deutsche Bundesbank den deutschen Kreditinstituten die Möglichkeit der indirekten Teilnahme am SEPA Credit Transfer Service der EBA (STEP2 SCT).

Darüber hinaus tauscht die Deutsche Bundesbank auch SEPA Überweisungen bilateral mit weiterem Clearing and Settlement Mechanisms (CSM) aus.

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