Fachwissen Zahlungsverkehrstatistik (ZV Statistik)

ZV Statistik - ZVS4.A, ZVS4.W Nutzung bargeldloser Zahlungsinstrumente durch Nicht- Zahlungsdienstleister

ZVS4.A ZVS4.W Zahlungsverkehrsstatistik ZVStatistik XML Meldeschemata ZVS1 ZVS2 ZVS3 ZVS5.A ZVS5.W ZVS8.A ZVS8.W Monetäres Finanzinstitut Zahlungsinstitut Transaktionen Zahlungskarten ZV Statistik

Das Meldeschema ZVS4.A enthält die Gesamtzahl und das Meldeschema ZVS4.W enthält den Gesamtwert der im Berichtsjahr für Nicht Zahlungsdienstleister im Inland, in den einzelnen EU-Länder und auch außerhalb der EU Länder für Zahlungstransaktionen genutzte bargeldlose Zahlungsinstrumente.

Ebenso sind Zahlungstransaktionen zwischen verschiedenen Konten eines Kunden oder zwischen Konten verschiedener Kunden bei demselben Institut von demjenigen Zahlungsdienstleister zu melden, über dem die Transaktion angestoßen wurde.


Im Falle eines Outsourcings des Zahlungsverkehrs bzw. Abwicklung über einen anderen Zahlungsdienstleister obliegt die Meldung dem auslagernden Institut.

Für die Unterscheidung der Inlandszahlungen von (grenzüberschreitenden) Auslandszahlungen ist bei Beginn und bei Ende der Transaktion stets der Sitz der kontoführenden Zahlungsdienstleister – und nicht des Nicht Zahlungsdienstleisters - maßgeblich.

Entsprechend dem Zuflussprinzip werden ausgehende Zahlungstransaktionen (Überweisungen) im auslösenden Land und eingehende Zahlungstransaktionen (Lastschrifteinzüge, Scheckgegenwerte) in dem Berichtsland gemeldet, in dem sie eingehen.

Bei Kartentransaktionen wird bei den Meldevorschriften auf die kartenausgebende Stelle des Zahlungspflichtigen bzw. auf den Acquirer des Zahlungsempfängers (trifft allerdings nur auf das Meldeschemata ZVS5.A und ZVS5.W zu) abgestellt.

E-Geld-Zahlungstransaktionen werden - abhängig von der Art und Weise der Anweisung – entweder beim meldepflichtigen Institut des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers gezählt.

Stornobuchungen, die aufgrund von Fehleingaben korrigiert werden, sollten so berücksichtigt werden, dass nicht die fehlerhaften sondern nur die korrekten Buchungen in die ZV Statistik einfließen.

Meldeschema der jährlichen Zahlungsverkehrsstatistik ZVS4.A (ZVStatistik)

Transaktionen nach Art der Zahlung - Anzahl in Mio. -

Meldeschema ZVS4.A

- Transaktionen Berichtszeitraum -

Position

Anzahl Gesamt

gesendet

(A1)

empfangen
(Z9)

Überweisungen

T2.I21

 

aus Ausland

» Meldung gesendeter Überweisungen durch den inländischen Zahlungsdienstleister, der

   das Konto für Zahlungspflichtigen führt, jedoch auch wenn nur ein oder keiner der beiden

   Partner des Zahlungsvorgangs ein Konto unterhält und daher der entsprechenden Betrag

   in bar entgegengenommen und/oder gezahlt sowie die Überweisung vom inländischen

   Zahlungsdienstleister initiiert werden muss

» Barzahlungen auf ein institutseigenes Konto unter Verwendung eines Formulars sind

   im der ZVStatistik keine zu zählenden Überweisungen

» Aus dem Ausland erhaltene Überweisungen (auch an im Inland gelegene Filialen

   ausländischer Institute) werden von denjenigen Zahlungsdienstleister gemeldet, der

   das Konto des Zahlungsempfängers führt. Selbiges gilt auch für Überweisungen, die

   zum Zwecke der Verrechnung ausstehender Forderungen durch die Verwendung von

   Kreditkarten mit oder ohne Kreditfunktion entstanden sind

» Meldung von institutsinternen Transfers (Überträge) im Kundenauftrag, während vom
   Zahlungsdienstleister selbst veranlasste Gutschriften durch einfache Kontobuchung
   hingegen im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W zu berücksichtigen sind

 

davon:

 

Beleghaft initiiert

T2.I211

 

aus Ausland

 

» Überweisungen, die beim meldepflichtigen Institut in papiergebundener Form

   Eingereicht werden und einen manuellen Eingriff zur Umwandlung in elektronische

   Überweisungen erfordern

 

Beleglos initiiert

T2.I212

 

aus Ausland

 

» Meldung von Überweisungen und Daueraufträgen, die in jeglicher zugelassenen Art

   ohne einen manuellen Eingriff (d.h. ohne Umwandlung aus Papierform) als

   elektronische Zahlungen übermittelt werden

 

» Daueraufträge, die anfangs in Papierform eingereicht und in der Folge elektronisch

   ausgeführt werden, sind ebenfalls pro einzelne Transaktion zu berücksichtigen

 

» Initiierte Überweisungen an Geldautomat mit Überweisungsfunktion sind zu

   berücksichtigen

 

 

davon:

 

 

Initiiert als Datei/ Sammelüberweisung

T2.I2121

 

aus Ausland

 

 

» Beleglos vom Zahlungspflichtigen gemeinsam initiierte Überweisungen

  (Sammelüberweisung). Jede Überweisung einer Sammelüberweisungsdatei wird

  bei der Meldung der Anzahl der Transaktionen separat gemeldet

 

 

Initiiert als Einzelüberweisung

T2.I2122

 

aus Ausland

 

 

» Beleglos vom Zahlungspflichtigen initiierte Einzelüberweisungen
   (= nur ein Transaktionssatz)

 

darunter:

 

Nicht SEPA

T2.I21001

 

aus Ausland

 

» Überweisungen, die den Anforderungen für SEPA Lastschriften gemäß der

   EU Verordnung Nr. 260/2012 nicht entsprechen

Lastschriften

T2.I22

 

aus Ausland

» Gesendete Lastschriften werden von der ersten Inkassostelle mit der Ausnahme gemeldet,

   dass im Falle eines Outsourcings die Meldung dem auslagernden Institut obliegt.

» Aus dem Ausland empfangene Lastschriften meldet hingegen die kontoführende Zahlstelle

» Zahlungen zur Abwicklung von Abrechnungen von Kreditkarten mit und ohne Kreditfunktion

   sind ebenfalls zu berücksichtigen

» Meldung von einmalige als auch regelmäßig wiederkehrende Lastschriften, die jeweils als

   eine einzelne Transaktion gezählt werden.

» Einfache Kontobuchungen (z.B. Gebührenbelastungen, Tilgung Kredite, Wertpapierkäufe)

   sind im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W zu melden

 

davon:

 

Initiiert als Datei/ Sammellastschrift

T2.I221

 

aus Ausland

 

» Beleglos vom Zahlungsempfänger gemeinsam initiierte Lastschriften

   (Sammellastschriften). Jede Lastschrift einer Sammellastschriftdatei wird bei der

   Meldung der Anzahl der Transaktionen separat gemeldet.

 

Initiiert als Einzellastschrift

T2.I222

 

aus Ausland

 

» Beleglos vom Zahlungsempfänger initiierte Einzellastschrift
   (= nur ein Transaktionssatz)

 

darunter:

 

Nicht SEPA

T2.I2201

 

aus Ausland

 

» Lastschriften, die den Anforderungen für SEPA Lastschriften gemäß der

   EU Verordnung Nr. 260/2012 nicht entsprechen

 

Karteninduzierte Lastschriften (ELV)

T2.I2202

 

aus Ausland

 

» Meldung von elektronischen Lastschrifttransaktionen aus Kartendaten, die am POS
   mittels Karte durchgeführt werden

Zahlungen mit von inländischen

Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten

(ohne Karten nur mit E-Geldfunktion)

T2.I12

 

aus Ausland

» Meldung von Transaktionen mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen

   Debit- und Kreditkarten mit und ohne Kreditfunktionen durch die kartenausgebende

   (emittierende) Stelle

» Keine Unterscheidung, ob die Transaktionen an physischen Terminals durch inländische

   oder ausländische Zahlungsdienstleister bereitgestellt oder ob diese an virtuellen

   Verkaufsstellen (z.B. Internet, Telefon) unter Verwendung einer Karte (im Fernabsatz)

   online oder offline durchgeführt wurde.

» Transaktionen mit Debitkarten sind je nach dem vertraglich vereinbarten Rhythmus des

   Ausgleichs Umsätze entweder als Zahlungen mit Debitkarten oder als Zahlungen mit

   Kreditkarten (ohne Kreditfunktion) einzuordnen

» Alle mit Karte initiierten Zahlungstransaktionen werden berücksichtigt, d.h. ganz gleich,

   ob der Acquirer und der Emittent der Karte identisch sind oder nicht

» Keine Erfassung von:
   - E-Geld-Zahlungstransaktionen

   - Bargeldabhebungen/ -einzahlungen Geldautomaten
   - Überweisungen am Geldautomaten
   - Barvorschüsse an POS Terminal

 

darunter:

 

Zahlungen mit Debitkarten

T1.I121

 

aus Ausland

 

» Meldung von Zahlungen, die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern

   ausgegebenen und im Schema ZVS2 (Zeile I121) gemeldeten Debitkarten

   durchgeführt wurden – ohne ELV -

 

Zahlungen mit Kreditkarten

(ohne Kreditfunktion)

T1.I122

 

aus Ausland

 

» Meldung von Zahlungen, die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern
   ausgegebenen und im Schema ZVS2 (Zeile I122) gemeldeten Kreditkarten ohne

   Kreditfunktion durchgeführt wurden

 

Zahlungen mit Kreditkarten

(mit Kreditfunktion)

T1.I123

 

aus Ausland

 

» Meldung von Zahlungen, die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern

   ausgegebenen und im Schema ZVS2 (Zeile I123) gemeldeten Kreditkarten

   mit Kreditfunktion durchgeführt wurden

 

Zahlungen mit Debitkarten und/oder

Kreditkarten (ohne Kreditfunktion)

T1.I124

 

aus Ausland

 

» Meldung, sofern genaue Kartenfunktion nicht festgestellt werden kann

 

Zahlungen mit Kreditkarten mit/oder ohne

Kreditfunktion

T1.I125

 

aus Ausland

 

» Meldung, sofern genaue Kartenfunktion nicht festgestellt werden kann

 

 

darunter:

 

 

Initiiert an physischen Zahlungsterminals

(EFTPOS)

T1.I12.S1

 

aus Ausland

 

 

» Beleglose Zahlungen mit Karten an einem physischen EFTPOS Terminal für

   bezogene Waren oder Dienstleistungen

 

 

Initiiert per Fernzugriff

T1.I12.S3

 

aus Ausland

 

 

» Beleglose Zahlungen mit Karten an einem nicht physischen POS Terminal

   (z.B. Telefon, Internet) für bezogene Waren oder Dienstleistungen

E-Geld Zahlungstransaktionen mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenem E-Geld

T3

 

aus Ausland

» Transaktionen, bei denen Guthaben vom E-Geld Konto auf das E-Geld Konto des

   Begünstigten übertragen wurde; entweder mit einer Karte auf der E-Geld direkt

   gespeichert werden kann oder über  E-Geld Konten. Es ist hierbei unerheblich, ob

   die Transaktionen an physischen oder an virtuellen Verkaufsstellen erfolgten

» Meldung sämtliche Transaktionen mit im Schema ZVS2 in den Zeilen I13 bis I132

   gemeldeten Karten mit E-Geldfunktion

» Meldung sämtliche Transaktionen mit E-Geld-Konten (Meldeschema ZVS1, Zeile A3)

   ohne den Einsatz von Karten

 

davon:

 

Mit Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert

werden kann

T3.I131

 

aus Ausland

 

» Übertragung E-Geld Guthaben mit einer Karte mit E-Geldfunktion auf Guthaben des

   Begünstigten

 

Mit E-Geld Konten

T3.A3

 

aus Ausland

 

» Transaktionen, bei denen Guthaben vom E-Geld Konto des Zahlungspflichtigen auf

   das E-Geld Konto des Zahlungsempfängers übertragen werden.

 

 

darunter:

 

 

Verfügung erfolgt über Karte

T3.I132

 

aus Ausland

 

 

» Transaktionen vom E-Geld Konto eines Zahlungspflichtigen - bei dem für den Zugang
   eine Karte verwendet wurde - auf ein E-Geld Konto des Zahlungsempfängers

Schecks

T0.I23

 

aus Ausland

» Von der ersten Inkassostelle (im Falle eines Outsourcing vom auslagerndem Institut)

   ausgeführte Schecktransaktionen im Sinne des Scheckgesetzes

» Empfangene Schecktransaktionen meldet das bezogene (kontoführende) Institut im

   Inland, sofern die Gutschrift im Ausland erfolgt

» Ausgegebene Schecks, die nicht zur Verrechnung eingereicht wurden, sind nicht zu erfassen

Sonstige Zahlungsinstrumente

T0.I24

 

aus Ausland

» Zahlungsdienste im Sinne § 1 Absatz 2 ZAG, die im Meldeschema ZVS4.A nicht bereits

   aufgeführt wurden

Gesamtzahl aller Zahlungstransaktionen, an denen Nicht- Zahlungsdienstleister beteiligt sind

T0

 

aus Ausland

Transaktionen nach Art der Zahlung - Anzahl in Mio. -

Meldeschema

ZVS4.A

Anzahl Gesamt Gesendet, darunter:

ins
Inland

außerhalb
EU
(U9)

ins EU Ausland (separat je EU Land)

FR

IT

NL

AT

ES

usw.

Pos T2.I21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» T2.I211

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T2.I212

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

 

» T2.I2121

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T2.I2122

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» T2.I21001

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.I22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» T2.I221

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T2.I222

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» T2.I2201

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T2.I2202

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.I12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» T1.I121

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T1.I122

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T1.I123

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T1.I124

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T1.I125

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

 

T1.I12.S1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

T1.I12.S3

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon

 

» T3.I131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T3.A3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

 

» T3.I132

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T0.I23

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T0.I24

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T0

 

 

 

 

 

 

 

 

Meldeschema der jährlichen Zahlungsverkehrsstatistik ZVS4.W (ZVStatistik)

Transaktionen nach Art der Zahlung - Wert in Mio. EUR -

Meldeschema ZVS4.W

- Transaktionen Berichtszeitraum -

Position

Wert Gesamt

gesendet

(A1)

empfangen
(Z9)

Überweisungen

T2.I21

 

aus Ausland

» Meldung gesendeter Überweisungen durch den inländischen Zahlungsdienstleister, der

   das Konto für Zahlungspflichtigen führt, jedoch auch wenn nur ein oder keiner der beiden

   Partner des Zahlungsvorgangs ein Konto unterhält und daher der entsprechenden Betrag

   in bar entgegengenommen und/oder gezahlt sowie die Überweisung vom inländischen

   Zahlungsdienstleister initiiert werden muss

» Barzahlungen auf ein institutseigenes Konto unter Verwendung eines Formulars sind

   im der ZVStatistik keine zu zählenden Überweisungen

» Aus dem Ausland erhaltene Überweisungen (auch an im Inland gelegene Filialen

   ausländischer Institute) werden von denjenigen Zahlungsdienstleister gemeldet, der

   das Konto des Zahlungsempfängers führt. Selbiges gilt auch für Überweisungen, die

   zum Zwecke der Verrechnung ausstehender Forderungen durch die Verwendung von

   Kreditkarten mit oder ohne Kreditfunktion entstanden sind

» Meldung von institutsinternen Transfers (Überträge) im Kundenauftrag, während vom
   Zahlungsdienstleister selbst veranlasste Gutschriften durch einfache Kontobuchung
   hingegen im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W zu berücksichtigen sind

 

Beleghaft initiiert

T2.I211

 

aus Ausland

 

» Überweisungen, die beim meldepflichtigen Institut in papiergebundener Form

   Eingereicht werden und einen manuellen Eingriff zur Umwandlung in elektronische

   Überweisungen erfordern.

 

Beleglos initiiert

T2.I212

 

aus Ausland

 

» Meldung von Überweisungen und Daueraufträgen, die in jeglicher zugelassenen Art

   ohne einen manuellen Eingriff (d.h. ohne Umwandlung aus Papierform) als

   elektronische Zahlungen übermittelt werden

 

» Daueraufträge, die anfangs in Papierform eingereicht und in der Folge elektronisch

   ausgeführt werden, sind ebenfalls pro einzelne Transaktion zu berücksichtigen

 

» Initiierte Überweisungen an Geldautomat mit Überweisungsfunktion sind zu

   berücksichtigen

 

 

davon:

 

 

Initiiert als Datei/ Sammelüberweisung

T2.I2121

 

aus Ausland

 

 

» Beleglos vom Zahlungspflichtigen gemeinsam initiierte Überweisungen

  (Sammelüberweisung).

 

 

Initiiert als Einzelüberweisung

T2.I2122

 

aus Ausland

 

 

» Beleglos vom Zahlungspflichtigen initiierte Einzelüberweisungen
   (= nur ein Transaktionssatz)

 

darunter:

 

Nicht SEPA

T2.I21001

 

aus Ausland

 

» Überweisungen, die den Anforderungen für SEPA Lastschriften gemäß der

   EU Verordnung Nr. 260/2012 nicht entsprechen

Lastschriften

T2.I22

 

aus Ausland

» Gesendete Lastschriften werden von der ersten Inkassostelle mit der Ausnahme gemeldet,

   dass im Falle eines Outsourcings die Meldung dem auslagernden Institut obliegt.

» Aus dem Ausland empfangene Lastschriften meldet hingegen die kontoführende Zahlstelle

» Zahlungen zur Abwicklung von Abrechnungen von Kreditkarten mit und ohne

   Kreditfunktion sind ebenfalls zu berücksichtigen

» Meldung von einmalige als auch regelmäßig wiederkehrende Lastschriften, die jeweils

   als eine einzelne Transaktion gezählt werden.

» Einfache Kontobuchungen (z.B. Gebührenbelastungen, Tilgung Kredite, Wertpapierkäufe)

   sind im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W zu melden

 

davon:

 

Initiiert als Datei/ Sammellastschrift

T2.I221

 

aus Ausland

 

» Beleglos vom Zahlungsempfänger gemeinsam initiierte Lastschriften

   (Sammellastschriften)

 

Initiiert als Einzellastschrift

T2.I222

 

aus Ausland

 

» Beleglos vom Zahlungsempfänger initiierte Einzellastschrift
   (= nur ein Transaktionssatz)

 

darunter:

 

Nicht SEPA

T2.I2201

 

aus Ausland

 

» Lastschriften, die den Anforderungen für SEPA Lastschriften gemäß der

   EU Verordnung Nr. 260/2012 nicht entsprechen

 

Karteninduzierte Lastschriften (ELV)

T2.I2202

 

aus Ausland

 

» Meldung von elektronischen Lastschrifttransaktionen aus Kartendaten, die am POS
   mittels Karte durchgeführt werden

Zahlungen mit von inländischen

Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten

(ohne Karten nur mit E-Geldfunktion)

T2.I12

 

aus Ausland

» Meldung von Transaktionen mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen

   Debit- und Kreditkarten mit und ohne Kreditfunktionen durch die kartenausgebende

   (emittierende) Stelle

» Keine Unterscheidung, ob die Transaktionen an physischen Terminals durch inländische

   oder ausländische Zahlungsdienstleister bereitgestellt oder ob diese an virtuellen

   Verkaufsstellen (z.B. Internet, Telefon) unter Verwendung einer Karte (im Fernabsatz)

   online oder offline durchgeführt wurde

» Transaktionen mit Debitkarten sind je nach dem vertraglich vereinbarten Rhythmus des

   Ausgleichs Umsätze entweder als Zahlungen mit Debitkarten oder als Zahlungen mit

   Kreditkarten (ohne Kreditfunktion) einzuordnen

» Alle mit Karte initiierten Zahlungstransaktionen werden berücksichtigt, d.h. ganz gleich,

   ob der Acquirer und der Emittent der Karte identisch sind oder nicht

» Keine Erfassung von:
   - E-Geld-Zahlungstransaktionen

   - Bargeldabhebungen/ -einzahlungen Geldautomaten
   - Überweisungen am Geldautomaten
   - Barvorschüsse an POS Terminal

 

darunter:

 

Zahlungen mit Debitkarten

T1.I121

 

aus Ausland

 

» Meldung von Zahlungen, die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern

   Ausgegebenen und im Schema ZVS2 (Zeile I121) gemeldeten Debitkarten

   durchgeführt wurden – ohne ELV -

 

Zahlungen mit Kreditkarten

(ohne Kreditfunktion)

T1.I122

 

aus Ausland

 

» Meldung von Zahlungen, die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern

   ausgegebenen und im Schema ZVS2 (Zeile I122) gemeldeten Kreditkarten ohn

   Kreditfunktion durchgeführt wurden

 

Zahlungen mit Kreditkarten

(mit Kreditfunktion)

T1.I123

 

aus Ausland

 

» Meldung von Zahlungen, die mit von inländischen Zahlungsdienstleistern

   ausgegebenen und im Schema ZVS2 (Zeile I123) gemeldeten Kreditkarten

   mit Kreditfunktion durchgeführt wurden

 

Zahlungen mit Debitkarten und/oder

Kreditkarten (ohne Kreditfunktion)

T1.I124

 

aus Ausland

 

» Meldung, sofern genaue Kartenfunktion nicht festgestellt werden kann

 

Zahlungen mit Kreditkarten mit/oder ohne

Kreditfunktion

T1.I125

 

aus Ausland

 

» Meldung, sofern genaue Kartenfunktion nicht festgestellt werden kann

 

 

darunter:

 

 

Initiiert an physischen Zahlungsterminals

(EFTPOS)

T1.I12.S1

 

aus Ausland

 

 

» Beleglose Zahlungen mit Karten an einem physischen EFTPOS Terminal für

   bezogene Waren oder Dienstleistungen

 

 

Initiiert per Fernzugriff

T1.I12.S3

 

aus Ausland

 

 

» Beleglose Zahlungen mit Karten an einem nicht physischen POS Terminal

   (z.B. Telefon, Internet)für bezogene Waren oder Dienstleistungen

E-Geld Zahlungstransaktionen mit von inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenem E-Geld

T3

 

aus Ausland

» Transaktionen, bei denen Guthaben vom E-Geld Konto auf das E-Geld Konto des

   Begünstigten übertragen wurde; entweder mit einer Karte auf der E-Geld direkt gespeichert

   werden kann oder über  E-Geld Konten. Es ist hierbei unerheblich, ob die Transaktionen an

   physischen oder an virtuellen Verkaufsstellen erfolgten

» Meldung sämtliche Transaktionen mit im Schema ZVS2 in den Zeilen I13 bis I132

   gemeldeten Karten mit E-Geldfunktion

» Meldung sämtliche Transaktionen mit E-Geld-Konten (Meldeschema ZVS1, Zeile A3)

   ohne den Einsatz von Karten

 

davon:

 

Mit Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert

werden kann

T3.I131

 

aus Ausland

 

» Übertragung E-Geld Guthaben mit einer Karte mit E-Geldfunktion auf Guthaben des

   Begünstigten

 

Mit E-Geld Konten

T3.A3

 

aus Ausland

 

» Transaktionen, bei denen Guthaben vom E-Geld Konto des Zahlungspflichtigen

   auf das E-Geld Konto des Zahlungsempfängers übertragen werden.

 

 

darunter:

 

 

Verfügung erfolgt über Karte

T3.I132

 

aus Ausland

 

 

» Transaktionen vom E-Geld Konto eines Zahlungspflichtigen - bei dem für den Zugang
   eine Karte verwendet wurde - auf ein E-Geld Konto des Zahlungsempfängers

Schecks

T0.I23

 

aus Ausland

» Von der ersten Inkassostelle (im Falle eines Outsourcing vom auslagerndem Institut)

   ausgeführte Schecktransaktionen im Sinne des Scheckgesetzes

» Empfangene Schecktransaktionen meldet das bezogene (kontoführende) Institut im Inland,

   sofern die Gutschrift im Ausland erfolgt

» Ausgegebene Schecks, die nicht zur Verrechnung eingereicht wurden, sind nicht zu erfassen

Sonstige Zahlungsinstrumente

T0.I24

 

aus Ausland

» Zahlungsdienste im Sinne § 1 Absatz 2 ZAG, die im Meldeschema ZVS4.A nicht bereits

   aufgeführt wurden

Gesamtzahl aller Zahlungstransaktionen, an denen Nicht- Zahlungsdienstleister beteiligt sind

T0

 

aus Ausland

Transaktionen nach Art der Zahlung - Wert in Mio. EUR -

Meldeschema

ZVS4.W

Wert Gesamt gesendet, darunter:

ins
Inland

außerhalb
EU
(U9)

ins EU Ausland (separat je EU Land)

FR

IT

NL

AT

ES

usw.

Pos T2.I21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» T2.I211

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T2.I212

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon

 

 

» T2.I2121

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T2.I2122

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» T2.I21001

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.I22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» T2.I221

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T2.I222

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» T2.I2201

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T2.I2202

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T2.I12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

» T1.I121

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T1.I122

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T1.I123

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T1.I124

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T1.I125

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

 

T1.I12.S1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

T1.I12.S3

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon

 

» T3.I131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» T3.A3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

darunter:

 

 

» T3.I132

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T0.I23

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T0.I24

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos T0

 

 

 

 

 

 

 

 

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