Fachwissen Derivate

Listed Derivate Non Listed Derivate OTC Derivate Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz FRUG WPHG EMIR KWG Kreditderivate Daytrading Futures Optionsscheine CCP Best Execution EUREX DTB SWAP Broker

Die rechtliche Definition von Derivaten basiert auf Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG).

In Folge dessen wurde das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) um den Begriff des Derivats erweitert.

Finanztermingeschäfte nach § 2 Abs. 2 WpHG werden weiterhin als Derivate erfasst. Zusätzlich werden seit der Einführung von FRUG darunter auch Differenzgeschäfte (Daytradinggeschäfte, Kreditderivate) verstanden.


Für Derivate gelten die erweiterte Anforderungen der Verhaltenspflichten nach § 31 ff. WpHG.

Ein notwendiger individueller Aufklärungsinhalt durch Information (= Anlegerschutz) umfasst bei Derivaten somit auch eine nach § 33a WpHG bestmögliche Ausführung (Best Execution), welche nach § 31a WpHG durch eine Kundenkategorisierung erreicht werden soll.

Derivate können sowohl börslich als auch außerbörslich (Over the Counter = OTC) gehandelt werden, unterliegen jedoch zwischenzeitlich der gebotenen Einhaltung von EMIR Anforderungen.

Börsengehandelte Derivate sind als Wertpapiere verbrieft (z.B. Future, Optionsscheine) und entsprechend den Bedingungen der Börsen hochstandardisiert, um einen schnellen und liquiden Handel zu gewährleisten und am zentralen Clearing-Prozess teilnehmen zu können.

Die weltweit größten Derivatebörsen gelten die deutsch-schweizerische Eurex (die aus der Fusion von SOFFEX und DTB entstanden ist), die Chicago Mercantile Exchange (CME ist der größte Handelsplatz für Terminkontrakte auf Agrarprodukte), die Korea Exchange (KRX), die britische NYSE Liffe und die US-amerikanische Chicago Board of Trade (CBOT). Ebenfalls an dieser Stelle ist die ICE Futures U.S. (früher New York Board of Trade) und die New York Mercantile Exchange (NYMEX), welche die großen Warenterminbörsen repräsentieren, zu nennen.

Außerbörslich gehandelte Derivate werden regelmäßig zwischen zwei Kontrahenten bilateral abgeschlossen. Sie weisen oft individuelle Vertragsgestaltungen auf (Kündigungsklauseln, Leistungsbeschreibungen, Sicherheitsleistungen usw.).

Die EMIR Richtlinie verpflichtet unter bestimmten Voraussetzung die Vertragsparteien von außerbörslich gehandelten Derivaten, diese Geschäfte – sofern diese einer bestimmten Assetkategorie zuzuordnen sind - grundsätzlich über eine zentrale Gegenpartei (CCP) zu clearen.

Da sich wirtschaftlich nur hinreichend standardisierte und liquide Derivategeschäfte zum zentralen Clearing eignen, müssen Vertragsparteien von OTC Derivaten, die einer zentralen Clearing-Pflicht nicht unterliegen, hohe Anforderungen an das betriebliche Risikomanagement einhalten.

Bei Finanztermingeschäften (Festgeschäfte, Swaps) besteht ein verpflichtender Erfüllungsanspruch zur Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt. Keine bindende Rechtspflicht zur tatsächlichen Leistung besteht hingegen bei Optionen. Hier hängt die Verpflichtung zur Leistung von der Ausübung eines Wahlrechts durch den Optionskäufer ab.

Die am Markt angebotene Produktpalette im Bereich von komplexen Finanzinstrumenten (sogenannten Derivaten) lässt sich grob in börsengehandelte (Listed Derivate, z.B. an der EUREX) und nicht börsengehandelte Titel (Non Listed Derivate, z.B. OTC und SWAP Kontrakte) unterscheiden.

Derivate werden – dem originären Grundgedanken nach – zur Absicherung von bestehenden Marktrisiken (Hedging gegen Änderungen von Marktpreisen, Zinssätzen, Wechselkursen etc.) abgeschlossen. In der Praxis übernehmen jedoch oft sogenannte Spekulanten diese Risiken, weil sie sich eine Erzielung von Gewinnen versprechen. Die Gewinne lassen sich zum Beispiel durch Ausnutzung kleinerer Preisdifferenzen zwischen Kassa- und Terminmarkt bzw. sowie an unterschiedlichen internationalen Märkten realisieren.

Sogenannte Arbitrage-Gewinne können sich aber auch durch eine Ausnutzung von (steuer-) rechtlich unterschiedlicher Behandlung von wirtschaftlich gleichwertigen Gütern ergeben.

Bei Absicherungs- und Spekulationsgeschäften bieten Derivate verschiedene Vorteile gegenüber Kassageschäften in den Basiswerten. Beispielsweise erfordern sie einen geringeren Kapitaleinsatz und bei einer Spekulation auf Rohstoffe und landwirtschaftliche Produkte fallen zudem keine Lieferungs- und Lagerkosten an; oftmals sind die Derivatmärkte sogar liquider sind als die Kassamärkte mit dem zugehörigen Basiswert.

Definition von Finanzderivaten

Finanzderivate sind eine von einem Basiswert (sogenanntes Underlying) abgeleitete Anlageform von verschieden originären Kapitalmarktprodukten, wie beispielsweise Aktien, Anleihen, Indizies oder Rohstoffe.

Ein Termingeschäft (z.B. Option, Future) unterscheidet sich von einem Kassageschäft nur im jeweiligen Erfüllungszeitpunkt des Grundgeschäfts. Beim Termingeschäft erfolgt der Geschäftsabschluss in der Gegenwart. Die Erfüllung dieses Geschäftes - welches in der Zwischenzeit durchaus mit (Erfüllungs-) Risiken verbunden ist - liegt in der Zukunft, jedoch zu einem in vornherein fest vereinbarten Datum (Termin) oder Zeitraum.  

Termingeschäfte werden darüber hinaus nach bedingten und unbedingten Termingeschäften unterschieden. Während bei unbedingten Termingeschäften (z.B. Future, Forward, Swap) beiden Kontrahenten eine Verpflichtung zur Erfüllung obliegt, erhält bei den bedingten Termingeschäften (z.B. Optionen, Caps, Floors) ein Kontrahent hingegen ein Recht auf die Erfüllung des vereinbarten Grundgeschäfts eingeräumt, welches er somit auch verfallen lassen kann.    

Nachfolgend werden diese Finanzinstrumente so beschrieben, wie sie aus Sicht des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG) gesehen werden.  

Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 WpHG sind

1.als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte,

    die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar

    vom Preis oder Maß eines Basiswertes ableitet (Termingeschäfte) mit Bezug auf die

    folgenden Basiswerte:

a)

Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente,

b)

Devisen oder Rechnungseinheiten,

c)

Zinssätze oder andere Erträge oder

d)

Indices der Basiswerte der Buchstaben a, b oder c, andere Finanzindices oder Finanzmessgrößen oder

e)

Derivate

2. Termingeschäfte mit Bezug auf Waren, Frachtsätze, Emissionsberechtigungen, Klima-

    oder andere physikalische Variablen, Inflationsraten oder andere volkswirtschaftliche

    Variablen oder sonstige Vermögenswerte, Indices oder Messwerte als Basiswerte, sofern sie

a)

durch Barausgleich zu erfüllen sind oder einer Vertragspartei das Recht geben, einen Barausgleich zu verlangen, ohne dass dieses Recht durch Ausfall oder ein anderes Beendigungsereignis begründet ist,

b)

auf einem organisierten Markt oder in einem multilateralen Handelssystem geschlossen werden oder

c)

nach Maßgabe des Artikels 38 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (ABl. EU Nr. L 241 S. 1) Merkmale anderer Derivate aufweisen und nichtkommerziellen Zwecken dienen und nicht die Voraussetzungen des Artikels 38 Abs. 4 dieser Verordnung gegeben sind,

und sofern sie keine Kassageschäfte im Sinne des Artikels 38 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 sind;

3. finanzielle Differenzgeschäfte;

4. als Kauf, Tausch oder anderweitig ausgestaltete Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte,

    die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und dem Transfer von Kreditrisiken dienen

    (Kreditderivate);

5. Termingeschäfte mit Bezug auf die in Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006

    genannten Basiswerte, sofern sie die Bedingungen der Nummer 2 erfüllen.

 

Derivate im Sinne des . § 1 Abs. 11 Satz 4 KWG sind

Sonstige Rechte, die zum Erwerb oder zur Veräußerung von Rechten nach den Nummern 1 und 3 berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die in Abhängigkeit von solchen Rechten, von Währungen, Zinssätzen oder anderen Erträgen, von Waren, Indices oder Messgrößen bestimmt wird.

 

Schlussfolgerungen

Maßgebliches Element einer Derivate Definition ist, dass der Finanzwert eines Geschäftes sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines der in § 2 Abs. 1 WpHG und nach § 1 Abs. 11 Satz 4 Nr. 1 KWG genannten Basiswerte ableiten lässt.

 

Anmerkung:

Termingeschäfte mit bloßer zeitlich gestreckter Erfüllung – wie es z.B. bei Neuemissionen oder Fondsanteilskäufen der Fall sein kann - sind hingegen als Kassageschäft zu qualifizieren.

 

Um ein Kassageschäft handelt es sich insbesondere dann, wenn der Lieferzeitraum nicht mehr als 2 Handelstage beträgt oder in Einzelfällen innerhalb der über 2 Handelstage hinausgehenden Frist liegt, dieses jedoch vom Markt für derartige Kontrakte i.d.R.  akzeptiert wird.

Für ein auf ein Wertpapier bezogenes Termingeschäft besteht gemäß § 2 Abs. 2 WpHG die  Voraussetzung, dass der Basiswert dem Wertpapierbegriff (frei handelbar und übertragbar) der MiFID beziehungsweise dessen Durchführungsverordnung entspricht.

 

Anmerkung:

Nicht als Wertpapiere sind daher grundsätzlich Namenspapiere und Schuldscheindarlehen einzustufen. Folglich sind Terminkäufe auf Namenspapiere und auf Schuldscheindarlehen sind auch keine Derivate.

Warentermingeschäfte mit physischer Belieferung sind grundsätzlich nicht als Derivatekontrakte zu qualifizieren. Selbiges gilt dafür, wenn eine Derivat in ein Kreditprodukt oder Versicherungsprodukt eingebettet ist.

Definition Option

Die Option stellt als standardisiertes bedingtes Termingeschäft für einen der beiden Kontrahenten (= Käufer) ein Ausübungsrecht (jedoch nicht die Ausübungsverpflichtung) zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Menge (= Kontraktgröße) eines bestimmten Basiswertes innerhalb einer bestimmten Frist zu einen bestimmten Basispreis dar.

Der Verkäufer der Option (sog. Stillhalter) geht hingegen die Verpflichtung ein, vom Käufer - grundsätzlich nur - bis zum Verfalltag in Anspruch genommen werden zu können, sofern er seine Position über ein identisches Gegengeschäft (gleiche Optionsart und Stückzahl) nicht vorzeitig glatt stellt. 

Die Grundgeschäftsarten eines Optionsgeschäftes lassen sich wie folgt unterscheiden:

Optionstyp "Long Call"

  • Beim Kauf einer Kaufoption erwartet der Käufer beim Basispreis steigende Kurse und erhält gegen Zahlung einer Optionsprämie ein Recht zur Ausübung 

Optionstyp "Short Call"

  • Beim Verkauf einer Kaufoption erwartet der Verkäufer beim Basispreis sinkende oder zumindest konstante Kurse und erhält als Stillhalter (in Wertpapiere) eine Optionsprämie 

Optionstyp "Long Put"

  • Beim Kauf einer Verkaufsoption erwartet der Käufer beim Basispreis sinkende Kurse und erhält gegen Zahlung einer Optionsprämie ein Recht zur Ausübung 

Optionstyp "Short Put"

  • Beim Verkauf einer Verkaufsoption erwartet der Verkäufer beim Basispreis steigende oder zumindest konstante Kurse und erhält als Stillhalter (in Geld) eine Optionsprämie 

Definition Future

Der Future stellt als standardisiertes unbedingtes Termingeschäft für beide Kontrahenten zugleich eine Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf einer bestimmten Menge (= Kontraktgröße) eines bestimmten Basiswertes innerhalb einer bestimmten Frist zu einen bestimmten Basispreis dar.  

Bedingt durch die Konstellation eines Future wird der Kontrahent, dessen Erwartung an den Basiswert eintritt immer einen Handelsgewinn erzielen, während der andere Kontrahent stets in gleicher Höhe einen Handelsverlust in seinen Büchern schreiben muss. Trotz eines Verlustes kann eine derartige Geschäftsvereinbarung für diesen Kontrahenten dennoch erfolgreich sein; und zwar dann, wenn dieses Geschäft zur Absicherung gegen wohlmöglich noch höhere zu erleidende Verluste abgeschlossen wurde.

Die Grundgeschäftsarten eines Futuregeschäftes lassen sich wie folgt unterscheiden:

Futuretyp "Long Future"

  • Beim Kauf eines Future erwartet der Käufer beim Basispreis steigende Kurse, so dass er zum Fälligkeitstermin den Basispreis zu einem höheren Preis verkaufen kann.
    Der mögliche Gewinn des Käufers wird bei dieser Geschäftsart nicht begrenzt, der größtmögliche Verlust wird hingegen durch den zu Grunde liegenden Basispreis beschränkt

Futuretyp "Short Future"

  • Beim Verkauf eines Future erwartet der Verkäufer beim Basispreis sinkende Kurse, so dass der zum Fälligkeitstermin den Basispreis zu einem niedrigeren Preis kaufen kann.
    Der mögliche Gewinn des Verkäufers wird bei dieser Geschäftsart nicht begrenzt, der größtmögliche Verlust wird hingegen durch den zu Grunde liegenden Basispreis beschränkt

Hinweis: Abweichend hiervon ist die zu Grunde liegende Motivation bei einem Zinsfuture anzuwenden. Hier steigen die Kurse von festverzinslichen Wertpapieren bei sinkendem Zinsniveau (und analog umgekehrt).

Grundsätzliche Prozesse, Aufgaben und Themen bei Derivaten

Geschäftsprozesse bei börsengehandelten Derivaten (Listed Derivate)

» Bearbeitung von Backoffice Tätigkeiten an der EUREX und an internationalen Börsen

   (z.B. Adjustments, Nettings, Give up/ Take up, Exercise und Assignment).

» Durchführung von Kapitalmaßnahmen (z.B. Nennwertreduzierung, Stock Splitt)

» Aufteilung von Blockorders

» Bereitstellung eines Buchungs- und Positionsfiles im Rahmen der Tagesendverarbeitung

» Bereitstellung eines Datenfiles mit Initial Margin Berechnung auf Kontenebene

» Erstellung geschäftsspezifischen Informationen (z.B. Kundenabrechnung, Limitbestätigung,

   Positionsübersicht)

» Ermittlung des Eurex Cash Flows pro Währung und Durchführung der Zahlungen mit den

   National Banken (LZB + SNB)/ Korrespondenzbanken

» Im Bereich International erfolgt die Ermittlung der Cash Flows pro Währung und Broker.

   Die Zahlungen werden mit den entsprechenden Korrespondenzbanken durchgeführt

» Update Kundenstammdaten

 

Geschäftsprozesse bei außerbörslich gehandelten Derivaten (Non Listed Derivate)

» Bearbeitung von Verfällen

» Veranlassung/ Überwachung Underlying Lieferungen/ Zahlungen resultierend aus Verfällen

» Erstellung geschäftsspezifischen Informationen (z.B. Geschäftsbestätigung).

» Überwachung Mahnwesen

» Erstellung und Versendung von Kontrahentenbestätigungen.

» Update Kundenstammdaten

 

Abstimmung (Reconciliation) von Derivaten

» Abstimmung Backoffice gegen EUREX bzw. Broker, Positionen und Cash Flow Bestände

» Abstimmung Frontoffice vs. Backoffice

» Abstimmung und Begleichung von Broker Rechnungen.

» Cash Abstimmung von internen CPD Konten im Rahmen der abgestimmten Buchungslogik

» Klärung von festgestellten Positions- und Cash Flow Differenzen

 

Meldewesen für Derivate

» AWV (Z4, Z10, Z11, Z15)

» Solvabilitätsverordnung (Eigenmittelanforderungen an Banken; ehemals Grundsatz I)

» Liquiditätsverordnung (Ausreichende Zahlungsfähigkeit an Banken, ehemals Grundsatz II)

» WPHG (§9)

» KWG (§13a, §14)

» EMIR Verordnung (EU)

 

Reporting für Derivate

» Positionsübersichten

» Übersicht Fälligkeiten

» Übersicht Exercise/ Assignment

» Übersicht Cash Flow

» Übersicht interne/ externe Gebühren

» Übersicht Initial Margin

» Übersicht Sicherheitenausnutzung

» Erstellung von Reports für Management und Controlling Anforderungen

 

IT Abwicklungssysteme für Derivate; z.B.

» Rolfe & Nolan für Eurex

» Summit für OTC und Swap

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Hettwer UnternehmensBeratung

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Auszeichnung:

Gold-Partner-Zertifikat

Hettwer UnternehmensBeratung GmbH wurde aufgrund der erbrachten Beraterleistungen in den exklusiven Kreis der etengo Gold-Partner aufgenommen.

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Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Expertenprofil Klaus Georg Hettwer (Geschäftsführer): Beratungskompetenz, Fachliche Kompetenz, Methodische Kompetenz, Soziale Kompetenz, Kommunikationskompetenz; Sonderthemen: SEPA, EMIR, TARGET2, MiFID, T2S

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