Fachwissen Zahlungsverkehrstatistik (ZV Statistik)

ZV Statistik - ZVS5.A, ZVS5.W Zahlungstransaktionen mit Nicht-Zahlungsdienstleistern nach Art des Terminals

ZV Statistik ZVS5.A ZVS5.W Zahlungsverkehrsstatistik Deutsche Bundesbank Wiki ZVStatistik Zahlungstransaktionen mit Nicht-Zahlungsdienstleistern nach Art des Terminals Bargeldabhebungen Geldautomaten

Das Meldeschema ZVS5.A enthält die Gesamtzahl und das Meldeschema ZVS5.W enthält den Gesamtwert der im Berichtsjahr für Nicht Zahlungsdienstleister im Inland, in den einzelnen EU-Länder und auch außerhalb der EU Länder an einem physischen Terminal ausgeführte Bargeld- und bargeldlose Transaktionen.

Unter Bargeld werden im Sinne der ZVStatistik Banknoten und Münzen jedoch üblicherweise keine Sammlermünzen verstanden, da diese üblicherweise nicht für Abwicklung des Zahlungsverkehrs genutzt werden.


Meldeschema der jährlichen Zahlungsverkehrsstatistik ZVS5.A (ZVStatistik)

Transaktionen nach Art des Terminals - Anzahl in Mio. -

Meldeschema ZVS5.A

- Transaktionen Berichtszeitraum -

Position

Anzahl Gesamt

(A1)

Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch

inländische Zahlungsdienstleister mit Karten

emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern

A.T0.S1

 

» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten

   Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern
   betrieben werden

» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal

   oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt

» Die von den inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten werden bereits im

   Meldeschemata ZVS2 abgebildet.

 

davon:

 

Bargeldabhebungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

A.T41.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten
   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschemata

   ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden –  an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die

   von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer

   Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals

   (Zeile A.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W

   (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen

 

Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

A.T42.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschemata
   ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden - an physischen  Geldausgabeautomaten (GAA), die

   von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Bargeldeinzahlungen am Schalter sind in Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W

   (T42.S2)    zu berücksichtigen

 

Transaktionen an POS Zahlungsterminals

(ohne E-Geld Transaktionen)

A.T1.S12

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen

   Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im

   Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern

   online oder offline betriebenen werden

 

» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals

   mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom

   Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird

 

Aufladen und Entladen von E-Geldkarten

A.T3.S131

 

 

» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland

   ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister

   übertragen (aufgeladen oder entladen) wird

 

E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion

A.T3.S132

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von

   inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals,

   die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert

   wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben

Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch

inländische Zahlungsdienstleister mit Karten

emittiert von ausländischen Zahlungsdienstleistern

B.T0.S1

 

» Meldung Transaktionen - der von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittierten

   Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern
   betrieben werden

» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal

   oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt

 

davon:

 

Bargeldabhebungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

B.T41.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten
   Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden –  an physischen

   Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder

   offline betriebenen werden

 

» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer

   Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals

   (Zeile B.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W

   (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen

 

Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

B.T42.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden – an physischen

   Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder

   offline betriebenen werden

 

Transaktionen an POS Zahlungsterminals

(ohne E-Geld Transaktionen)

B.T1.S12

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen

   Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im

   Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern

   online oder offline betriebenen werden

 

» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals

   mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom

   Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird

 

Aufladen und Entladen von E-Geldkarten

B.T3.S131

 

 

» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Ausland

   ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister

   übertragen (aufgeladen oder entladen) wird

 

E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion

B.T3.S132

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von

   ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals,

   die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert

   wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben

Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch

ausländische Zahlungsdienstleister mit Karten

emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern

C.T0.S1

 

» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten

   Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern
   betrieben werden

» Analog hierzu erfolgen die Meldungen im Meldeschema ZVS2

 

davon:

 

Bargeldabhebungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

C.T41.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschema

   ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA),

   die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

C.T42.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen

   Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online

   oder offline betriebenen werden

 

Transaktionen an POS Zahlungsterminals

(ohne E-Geld Transaktionen)

C.T1.S12

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen  Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen

   Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im

   Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern

   online oder offline betriebenen werden

 

» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals

   mittels  Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom

   Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird

 

Aufladen und Entladen von E-Geldkarten

C.T3.S131

 

 

» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland

   ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem ausländische Zahlungsdienstleister

   übertragen (aufgeladen oder entladen) wird

 

E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion

C.T3.S132

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von

   inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals,

   die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert

   wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben

Anmerkung: Für eine geografische Untergliederung ist der Standort des Terminals maßgeblich

Transaktionen nach Art der Zahlung - Anzahl in Mio. -

Meldeschema

ZVS5.A

Anzahl Gesamt, darunter:

im

Inland

außerhalb

EU (U9)

im EU Ausland (separat je EU Land)

FR

IT

NL

AT

ES

usw.

Pos A.T0.S1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» A.T41.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» A.T42.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» A.T1.S12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» A.T3.S131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» A.T3.S132

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos B.T0.S1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» B.T41.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» B.T42.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» B.T1.S12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» B.T3.S131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» B.T3.S132

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos C.T0.S1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» C.T41.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» C.T42.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» C.T1.S12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» C.T3.S131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» C.T3.S132

 

 

 

 

 

 

 

 

Meldeschema der jährlichen Zahlungsverkehrsstatistik ZVS5.W (ZVStatistik)

Transaktionen nach Art des Terminals - Wert in Mio. EUR -

Meldeschema ZVS5.W

- Transaktionen Berichtszeitraum -

Position

Wert Gesamt

(A1)

Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch

inländische Zahlungsdienstleister mit Karten

emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern

A.T0.S1

 

» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten

   Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern
   betrieben werden

» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal

   oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt

» Die von den inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten werden bereits im

   Meldeschemata ZVS2 abgebildet.

 

davon:

 

Bargeldabhebungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

A.T41.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten
   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschemata

   ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden –  an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die

   von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer

   Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals

   (Zeile A.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W

   (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen

 

Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

A.T42.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschemata
   ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden - an physischen  Geldausgabeautomaten (GAA), die

   von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Bargeldeinzahlungen am Schalter sind in Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (T42.S2)

   zu berücksichtigen

 

Transaktionen an POS Zahlungsterminals

(ohne E-Geld Transaktionen)

A.T1.S12

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen

   Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im

   Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern

   online oder offline betriebenen werden

 

» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals

   mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben

   vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert

   wird

 

Aufladen und Entladen von E-Geldkarten

A.T3.S131

 

 

» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland

   ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister

   übertragen (aufgeladen oder entladen) wird

 

E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion

A.T3.S132

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von

   inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals,

   die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert

   wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben

Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch

inländische Zahlungsdienstleister mit Karten

emittiert von ausländischen Zahlungsdienstleistern

B.T0.S1

 

» Meldung Transaktionen - der von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittierten

   Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern
   betrieben werden

» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal

   oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt

 

davon:

 

Bargeldabhebungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

B.T41.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten
   Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden –  an

   physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern

   online oder offline betriebenen werden

 

» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer

   Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals

   (Zeile B.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und

   ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen

 

Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

B.T42.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels    

   identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert

   wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen

   Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

Transaktionen an POS Zahlungsterminals

(ohne E-Geld Transaktionen)

B.T1.S12

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels

   identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden

   - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch

   nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen

   Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals

   mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom

   Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird

 

Aufladen und Entladen von E-Geldkarten

B.T3.S131

 

 

» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Ausland

   ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister

   übertragen (aufgeladen oder entladen) wird

 

E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion

B.T3.S132

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von

   ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals,

   die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert

   wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben

Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch

ausländische Zahlungsdienstleister mit Karten

emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern

C.T0.S1

 

» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten

   Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern
   betrieben werden

» Analog hierzu erfolgen die Meldungen im Meldeschema ZVS2

 

davon:

 

Bargeldabhebungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

C.T41.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschema

   ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die

   von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten

(ohne E-Geld Transaktionen)

C.T42.S111

 

 

» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen

   Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder

   offline betriebenen werden

 

Transaktionen an POS Zahlungsterminals

(ohne E-Geld Transaktionen)

C.T1.S12

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten

   Karten - die von inländischen  Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen

   Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im

   Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern

   online oder offline betriebenen werden

 

» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals

   mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom

   Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird

 

Aufladen und Entladen von E-Geldkarten

C.T3.S131

 

 

» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland

   ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem ausländische Zahlungsdienstleister

   übertragen (aufgeladen oder entladen) wird

 

E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion

C.T3.S132

 

 

» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von

   inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals,

   die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden

 

» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert

   wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben

Anmerkung: Für eine geografische Untergliederung ist der Standort des Terminals maßgeblich

Transaktionen nach Art der Zahlung - Wert in Mio. EUR -

Meldeschema

ZVS5.W

Wert  Gesamt, darunter:

im

Inland

außerhalb

EU (U9)

im EU Ausland (separat je EU Land)

FR

IT

NL

AT

ES

usw.

Pos A.T0.S1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» A.T41.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» A.T42.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» A.T1.S12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» A.T3.S131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» A.T3.S132

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos B.T0.S1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» B.T41.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» B.T42.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» B.T1.S12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» B.T3.S131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» B.T3.S132

 

 

 

 

 

 

 

 

Pos C.T0.S1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

davon:

 

» C.T41.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» C.T42.S111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» C.T1.S12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» C.T3.S131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

» C.T3.S132

 

 

 

 

 

 

 

 

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