Fachwissen Zahlungsverkehr - SWIFT Verwendungsregel - Nachrichtenteil und Feldsubset

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Die elektronische Ein- und Auslieferung von Dateien mit der Deutschen Bundesbank erfordert neben der Beantragung einer Anbindung an das gewünschte Zahlungsverkehrssystem auch einer Einschreibung bei SWIFT zum entsprechenden Kommunikationskanal via FileAct Service.

Ein Dateiaustausch über SWIFTNet FileAct setzt prinzipiell lediglich eine Kontoverbindung mit der Deutschen Bundesbank voraus.


Für den Aufbau der Datei und des Datensatzes sind neben den von Deutschen Bundesbank veröffentlichten Verfahrensregeln insbesondere auch parallel die Spezifikationen von SWIFT zu berücksichtigen.

Grundsätzlich gelten für den Inhalt und die Formatierung des Nachrichtenteils von SWIFT die User Detailed Functional Specification (UDFS).

SWIFT Verwendungsregeln - allgemein -

Feld 20 / Feld 21: Transaktionsreferenz

Am Anfang und am Ende des Feldes darf kein ’/’ stehen. Innerhalb des Feld darf kein ’//’ stehen

Feld 50: Auftraggeber

Eine Adresszeile muss vorhanden sein, wenn eine Kontonummernzeile angegeben ist. Die Kontonummernzeile darf nach dem ’/’ nicht leer sein.

Feld 57C: Kontoführendes Institut

Der Nachrichtentyp MT103 erlaubt Option C (Bankkennzeichnung, besteht nur aus einer Zeile) für die Felder 56 und 57. In der Regel stehen hier die nationalen Clearing Codes. Im Gegensatz zur Option D entfällt bei der Option C die Namensangabe der Bank.

Feld 59: Begünstigter Kunde

Die Kontonummernzeile wird einer länderspezifischen Prüfung unterzogen, d.h. es wird zunächst das Land der kontoführenden Bank (Feld 57) ermittelt.

Feld 72: Bank an Bank-Informationen

Die Schlüsselwörter sind variabel lang und müssen zwischen zwei Schrägstrichen am Anfang einer Zeile stehen. Nach dem zweiten Schrägstrich kann ein Zusatztext zu den Schlüsselwörtern erfasst werden. Folgezeilen mit Zusatztext werden mit // eingeleitet und müssen einen Inhalt haben. In der ersten Zeile von Feld 72 darf kein // stehen.

SWIFT Verwendungsregeln - Nachrichtenteil TARGET2 -

Bei TARGET2 ist nur ein bestimmter Feldsubset zugelassen, der darüber hinaus nur in eingeschränkter Weise genutzt werden darf.

Die wenigen Besonderheiten der TARGET2 Feldspezifikation werden nachfolgend beschrieben:

Feld 20: Transaktionsreferenz

Die Auftragsreferenz des Senders muss zwingend eindeutig sein. Ist diese Bedingung nicht gegeben, wird die Zahlung seitens TARGET2 als Doppeleinreichung zurückgewiesen.

Feld 32A: Valuta, Währung und Verrechnungsbetrag

Bei TARGET2 ist eine Vorvalutierung der Zahlungen von maximal 5 Tagen möglich.

Feld 52a: Auftraggeber Bank

Das Finanzinstitut, von dem die Transaktion im eigenen Namen oder für einen auftraggebenden Kunden eingeleitet wird, wird spezifiziert. Bei Einreichung als TARGET2-Zahlung ist die Verwendung und Ausprägung von Feld 52 (Option A und D) zwingend vorgeschrieben.

Feld 53a: Korrespondent des Senders

Die Verwendung von Feld 53 ist in TARGET2 nicht relevant.

Feld 54a: Korrespondent des Empfängers

Spezifizierung des Finanzinstituts des Empfängers bei dem das Geld für den Empfänger angeschafft wird. In TARGET2 wird das Feld für das Routing an einen Empfänger benötigt

Feld 55a: Remboursinstitut (nur bei MT103)

Die Verwendung von Feld 55 ist in TARGET2 nicht relevant.

Feld 56a: Vermittlungsstelle

Optionale Spezifizierung zwischen dem Nachrichtenempfänger und dem kontoführenden Institut, über welches die Transaktion laufen soll. Für TARGET2 Nachrichten ist nur die Verwendung von Option A (dem BIC) zugelassen.

Feld 57a: Kontoführende Bank

Spezifizierung des Finanzinstitutes, bei dem die begünstigte Partei ihr Konto hat. Für TARGET2 Zahlungen ist im Falle des MT202 nur Option A zugelassen.

Im Falle des MT1xx ist Option A nur empfohlen. Mindestanforderung ist jedoch die Option D mit Kontonummernzeile, wobei die Kontonummernzeile mit dem nationalen Clearing-Code gefüllt sein soll.

Feld 59: Begünstigter Kunde

Bestimmung der Partei, die von der auftraggebenden Partei als endgültiger Empfänger des Geldes bestimmt wurde. Die Kontonummernzeile ist für TARGET2 Pflicht.

Feld 72: Bank an Bank-Informationen

Spezifizierung der Anweisungen oder zusätzliche Informationen für den Empfänger, die Vermittlungsstelle, das kontoführende Institut oder das endbegünstigte Institut.

In TARGET2 können auch die Schlüsselwörter /FROTIME/, /TILTIME/ und /CLSTIME/ verwendet werden, damit zur Ausführungszeit die korrekte Zeitangabe geprüft werden soll.

Für die Kennzeichnung einer zurückgegebenen Abschlagszahlung ist das Schlüsselwort /BUP/ zu verwenden, wodurch gleichzeitig auch die Valutaprüfung von Feld 32 - in TARGET2 sind auch Rückvaluten zulässig – deaktiviert wird.

Beispiel MT103+ (TARGET2 Kundenüberweisung)

Feld

Beschreibung Feldinhalt

20

Referenz des Senders

23B

Bankbetrieblicher Code

50

Auftraggeber Kunde

52a

Auftraggeber Bank

57a

Kontoführende Bank

59

Begünstigter Kunde

70

Einzelheiten über Zahlung

71

Einzelheiten über Gebühr

72

Bank an Bank Informationen

Bei der Ausführung von TARGET2 Überweisungsnachrichten ist zu beachten, es sich bei kontoführenden Empfängerbank um einen direkten oder um einen indirekten Teilnehmer handelt.

Im TARGET2 Verzeichnis werden zu den indirekten Teilnehmern jeweils auch der direkte Teilnehmer ausgewiesen, welcher dann im Header der Nachricht als SWIFT Empfänger angegeben werden muss.

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