Das Meldeschema ZVS5.A enthält die Gesamtzahl und das Meldeschema ZVS5.W enthält den Gesamtwert der im Berichtsjahr für Nicht Zahlungsdienstleister im Inland, in den einzelnen EU-Länder und auch außerhalb der EU Länder an einem physischen Terminal ausgeführte Bargeld- und bargeldlose Transaktionen.
Unter Bargeld werden im Sinne der ZVStatistik Banknoten und Münzen jedoch üblicherweise keine Sammlermünzen verstanden, da diese üblicherweise nicht für Abwicklung des Zahlungsverkehrs genutzt werden.
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Transaktionen nach Art des Terminals - Anzahl in Mio. - |
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Meldeschema ZVS5.A - Transaktionen Berichtszeitraum - |
Position |
Anzahl Gesamt (A1) |
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Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
A.T0.S1 |
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» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
inländischen Zahlungsdienstleistern |
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» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt |
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» Die von den inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten werden bereits im Meldeschemata ZVS2 abgebildet. |
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davon: |
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Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T41.S111 |
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» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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|
» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals (Zeile A.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen |
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Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T42.S111 |
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» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten
Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern
emittiert und im Meldeschemata von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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» Bargeldeinzahlungen am Schalter sind in Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (T42.S2) zu berücksichtigen |
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Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T1.S12 |
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» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
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Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
A.T3.S131 |
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» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
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E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
A.T3.S132 |
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» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
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Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von ausländischen Zahlungsdienstleistern |
B.T0.S1 |
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|
» Meldung Transaktionen - der von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
inländischen Zahlungsdienstleistern |
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|
» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt |
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|
davon: |
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Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T41.S111 |
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» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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|
» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals (Zeile B.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen |
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|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T42.S111 |
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|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T1.S12 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
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|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
B.T3.S131 |
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|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Ausland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
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|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
B.T3.S132 |
|
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|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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|
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
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Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch ausländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
C.T0.S1 |
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|
|
» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
ausländischen Zahlungsdienstleistern |
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|
» Analog hierzu erfolgen die Meldungen im Meldeschema ZVS2 |
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|
davon: |
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Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T41.S111 |
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|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschema ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
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|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T42.S111 |
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|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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|
|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T1.S12 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
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Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
C.T3.S131 |
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|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem ausländische Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
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|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
C.T3.S132 |
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|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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|
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
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Anmerkung: Für eine geografische Untergliederung ist der Standort des Terminals maßgeblich
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Transaktionen nach Art der Zahlung - Anzahl in Mio. - |
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Meldeschema ZVS5.A |
Anzahl Gesamt, darunter: |
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im Inland |
außerhalb EU (U9) |
im EU Ausland (separat je EU Land) |
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FR |
IT |
NL |
AT |
ES |
usw. |
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Pos A.T0.S1 |
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|
davon: |
||||||||
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» A.T41.S111 |
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|
» A.T42.S111 |
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|
» A.T1.S12 |
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|
» A.T3.S131 |
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|
|
» A.T3.S132 |
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|
Pos B.T0.S1 |
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|
|
davon: |
||||||||
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|
» B.T41.S111 |
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|
» B.T42.S111 |
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|
|
» B.T1.S12 |
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|
|
» B.T3.S131 |
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|
|
» B.T3.S132 |
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|
|
Pos C.T0.S1 |
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|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
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|
» C.T41.S111 |
|
|
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|
|
|
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|
|
» C.T42.S111 |
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|
|
» C.T1.S12 |
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|
» C.T3.S131 |
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|
» C.T3.S132 |
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Transaktionen nach Art des Terminals - Wert in Mio. EUR - |
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Meldeschema ZVS5.W - Transaktionen Berichtszeitraum - |
Position |
Wert Gesamt (A1) |
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|
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
A.T0.S1 |
|
|
|
» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
inländischen Zahlungsdienstleistern |
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|
» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt |
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|
» Die von den inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten werden bereits im Meldeschemata ZVS2 abgebildet. |
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|
|
davon: |
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|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T41.S111 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals (Zeile A.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen |
||
|
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T42.S111 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten
Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern
emittiert und im Meldeschemata von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Bargeldeinzahlungen am Schalter sind in Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (T42.S2) zu berücksichtigen |
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|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T1.S12 |
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|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
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|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
A.T3.S131 |
|
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
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|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
A.T3.S132 |
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|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
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|
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
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|
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von ausländischen Zahlungsdienstleistern |
B.T0.S1 |
|
|
|
» Meldung Transaktionen - der von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
inländischen Zahlungsdienstleistern |
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|
» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt |
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|
davon: |
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|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T41.S111 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals (Zeile B.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen |
||
|
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T42.S111 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
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|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T1.S12 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
||
|
|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
B.T3.S131 |
|
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Ausland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
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|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
B.T3.S132 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
||
|
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch ausländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
C.T0.S1 |
|
|
|
» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
ausländischen Zahlungsdienstleistern |
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|
» Analog hierzu erfolgen die Meldungen im Meldeschema ZVS2 |
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|
|
davon: |
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|
|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T41.S111 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschema ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T42.S111 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T1.S12 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
||
|
|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
C.T3.S131 |
|
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem ausländische Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
||
|
|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
C.T3.S132 |
|
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
||
Anmerkung: Für eine geografische Untergliederung ist der Standort des Terminals maßgeblich
|
Transaktionen nach Art der Zahlung - Wert in Mio. EUR - |
|||||||||
|
Meldeschema ZVS5.W |
Wert Gesamt, darunter: |
||||||||
|
im Inland |
außerhalb EU (U9) |
im EU Ausland (separat je EU Land) |
|||||||
|
FR |
IT |
NL |
AT |
ES |
usw. |
||||
|
Pos A.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
|
» A.T41.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T3.S131 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T3.S132 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Pos B.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
|
» B.T41.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T3.S131 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T3.S132 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Pos C.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
|
» C.T41.S111 |
|
|
|
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|
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|
|
» C.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T3.S131 |
|
|
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|
|
|
» C.T3.S132 |
|
|
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|
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|
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|