SEPA Abkommen IBAN Regeln (Kreditwirtschaft)

SEPA IBAN Regeln www.hettwer-beratung.de

Die Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft haben sich auf ein Abkommen geeinigt, mit dem sichergestellt werden soll, dass die gesetzlichen Vorgaben für eine technische Umrechnung von Kundenkontonummern und Bankleitzahl in IBAN und BIC erfüllt werden können.

Dieses war von daher notwendig geworden, da es bislang keine Rechtsgrundlage gegeben hat, dass Kreditinstitute ihre Logik zur Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl in eine IBAN offenlegen müssen.


Weil einige Kreditinstitute von der empfohlenen Verfahrensweise abgewichen sind, konnte kein Hersteller dem Markt einen 100%ig verlässlichen IBAN Konverter anbieten.

Somit übernahm auch kein Hersteller ein Haftungsrisiko für die Konvertierung einer Kontonummer und Bankleitzahl in eine IBAN.
Das Abkommen ist bereits am 01. Januar 2013 in Kraft getreten. Die betroffenen Kreditinstitute sind aufgefordert ihre Umrechnungsregeln Kontonummer und Bankleitzahl in eine IBAN offen zu legen. Der Plan sieht vor, dass die IBAN Regeln ab dem 03. April 2013 veröffentlich werden
Bis zum 17. April 2013 hat von den betroffenen Kreditinstituten eine Meldung für die Bankleitzahldatei zu erfolgen. Eine Gültigkeit der um IBAN Regeln erweiterten (zusätzlichen) Bankleitzahlendatei ist ab dem 03. Juni 2013 vorgesehen. Hier soll analog zum Vorgehen bei Prüfzifferberechnungsmethoden ein Kennzeichen zur Angabe des verwendeten IBAN Berechnungsverfahren gespeichert werden.

Abkommen über IBAN-Regeln

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Zahlungsdienstleister wurden verpflichtet, die für ihre Zahlungskonten verwendete Berechnungsmethode (IBAN-Regel) für IBAN (und BIC) offenzulegen

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Deutsche Bundesbank führt eine Übersicht der IBAN-Regeln und veröffentlicht diese im geschützten Bereich der Internetseite

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Über eine (zusätzliche) erweiterte Bankleitzahlendatei (neues Feld 14 Kennzeichen IBAN-Regel) wird jeder Bankleitzahl eine IBAN-Regel zugeordnet

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Als Voraussetzung für IBAN only hat jeder Zahlungsdienstleister in der Bankleitzahlendatei einen BIC zu hinterlegen, der im SEPA-Zahlungsverkehr erreichbar ist; bei verschiedenen Bankleitzahlen kann derselbe BIC hinterlegt werden.

Definition IBAN Regel

Die SEPA Verordnung verlangt von Zahlungsdienstleistern eine kostenlose und sichere Konvertierung in IBAN (und BIC). Hieraus lässt sich auch der Bedarf an die Deutsche Bundesbank ableiten, dass entsprechende Informations- und Datenquelle bereitgestellt werden.
Grundsätzlich wird eine IBAN nach definierten Standard Vorgaben ermittelt.

Standard IBAN Regel

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Länderkennzeichen

Konstante DE

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Prüfziffer

2stellig (Modulus 9710 gem. ISO 7064)

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BLZ

8stellige Bankidentifikation (entsprechend der Bankleitzahlendatei)

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Kontonummer

Kundenkontonummer, kürzere Kontonummern werden linksbündig mit führenden Nullen auf zehn Stellen erweitert

Die Eigenberechnung einer IBAN aus einer vorhandenen Kontonummer-Bankleitzahl Kombinationen führt immer dann zu einer falschen IBAN, wenn der Zahlungsdienstleister bei der Bildung einer IBAN vom „Standard“ abweicht.

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Eine abweichende Konvertierung ist unter der Beachtung der nachfolgenden Vorgaben zulässig, muss aber der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Erfolgt zu einer Bankleitzahl keine Meldung, so wird als Kennzeichen die Standard IBAN Regel hinterlegt.

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Die IBAN Regel muss für alle Konten gelten, die unter einer Bankleitzahl geführt werden, kann jedoch für unterschiedliche Kontonummernkreise verschiedene Vorgaben enthalten

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Der Deutschen Bundesbank muss für jede IBAN Regel ist ein Ansprechpartner für Rückfragen mitgeteilt werden

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Jede IBAN Regel erhält ein vierstelliges Kennzeichen zzgl. einer 2stelligen Versionsnummer. Die Versionsnummer muss bei Änderung einer IBAN Regel numerisch aufsteigend fortgeführt werden.

Juni 2013 geht es aus einer erweiterten Bankleitzahldatei hervor, welche Kreditinstitute bei der Konvertierung einer IBAN vom Standard abweichen.

Sofern Banken Sonderregeln zur IBAN-Umrechnung haben, müssen sie diese Regeln melden, ansonsten haften sie für fehlerhafte Umrechnungen durch andere Banken.

Veröffentlichung von IBAN Regeln

Die Deutsche Bundesbank führt eine Übersicht der IBAN Regeln und veröffentlicht diese zwei Monate vor dem nächsten Gültigkeitstermin der Bankleitzahlendatei im ExtraNet
Jeder Bankleitzahl wird eine IBAN Regel zugeordnet, aus der für die unter dieser Bankleitzahl geführten Konten eine entsprechende IBAN ermittelt werden kann.

Bankleitzahlendatei wird ab Juni 2013 in zwei Versionen veröffentlicht

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in der bisherigen Form (ohne Feld 14)

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in einer erweitert Form (mit Feld 14 Kennzeichen für IBAN Regeln)

[6stellig (4 Stellen für das Kennzeichen, 2 Stellen für Versionsnummer)]

Zuordnung des BIC erfolgt über die Bankleitzahlendatei. Ist zu einer Bankleitzahl eine Nachfolge Bankleitzahl angegeben, so ist der dieser Bankleitzahl der zugeordnete BIC zu verwenden.

Anmerkung zur Kennzeichnung

» Standard IBAN Regel

0000 00

» Keine IBAN Ermittlung

0001 00 [gilt für Bankleitzahlen, die im Zahlungsverkehr nicht (mehr) verwendet werden sollen]

Zusammenfassung IBAN Regeln Abkommen

Zeitplan Abkommen IBAN Regeln

Bei einigen Zahlungsdienstleistern sind bei der Umrechnung von Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN institutsindividuelle Besonderheiten hinsichtlich der Zusammensetzung der nationalen Kontokennung BBAN (Basic Bank Account Number) aus Kontonummer und Bankleitzahl zu beachten.

 

Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände sowie die Deutsche Bundesbank haben sich daher darauf verständigt, alle Zahlungsdienstleister mit Bankleitzahl zu verpflichten, die für ihre Zahlungskonten verwendeten Berechnungsmethoden für IBAN aus Kontonummer und Bankleitzahl offenzulegen.

 

Jeder IBAN Berechnungsmethode wird ein Kennzeichen zugeordnet, das in einem neuen Feld einer erweiterten Version der Bankleitzahlendatei hinterlegt wird. Anhand dieses Kennzeichens kann die entsprechende IBAN Regel einer Übersicht entnommen werden.

 

Um den Anpassungsaufwand für die Anwender der Bankleitzahlendatei zu begrenzen, erfolgt die Bereitstellung der Bankleitzahlendatei ab dem 3. Juni 2013 in zwei Versionen: einer unveränderten Version und einer um das neue Kennzeichen erweiterten Version.

SEPA Abkommen IBAN Regeln

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