SEPA Mandat - Vertrag Lastschriftmandat -

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Ein SEPA Mandat ist die Erteilung der Zustimmung und Autorisierung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger und zwar in der Weise, dass der Zahlungsempfänger den SEPA Lastschrifteinzug für die Belastung des angegebenen Zahlungskontos des Zahlers auslösen und der Zahlungsdienstleister des Zahlers solchen Anweisungen Folge leisten darf.


Die Abwicklung von SEPA Lastschriften (SEPA SDD) erfordert ein SEPA Mandat für den Creditor, auf welchem der Kunde (Debtor) – ähnlich der in Deutschland bekannten Einzugsermächtigung – die Freigabe erteilt, SEPA Lastschriften von seinem Konto einzuziehen und zusätzlich seine Bank anweist, die SEPA Lastschrift auch einzulösen. Die SEPA Mandatsdaten werden mit der SEPA Lastschrift übertragen.

In einer Gläubiger - Schuldner Beziehung kann es vorkommen, dass es mehrere unterschiedliche SEPA Mandate (Beispiel: Versorgungsunternehmen mit separaten Einzug von fälligen SEPA Forderungen für Strom, Gas und Wasser) gibt, so dass darauf geachtet werden muss, dass jede Lastschriftposition mit der richtigen SEPA Mandats ID eingezogen wird.

SEPA Mandat - Denkbare vertagliche Konstellationen

SEPA Mandat Vertrag – SEPA Lastschriftmandat Variante 1

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SEPA Mandat Vertrag – SEPA Lastschriftmandat Variante 2

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SEPA Mandat Vertrag – SEPA Lastschriftmandat Variante 3

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SEPA Mandat Vertrag – SEPA Lastschriftmandat Variante 4

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SEPA Mandat Vertrag - SEPA Beziehung als 4 Ecken Modell

An der Ausstellung eines SEPA Mandats sind hauptsächlich vier Akteure beteiligt.

Durch das SEPA Mandat erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ausdrücklich die Zustimmung und Ermächtigung, mit der der Zahlungsempfänger SEPA Lastschrifteinzüge zur Belastung des angegebenen Kontos des Zahlungspflichtigen veranlassen kann und mit der die Bank des Zahlungspflichtigen den Anweisungen gemäß dem SEPA Regelwerk nachkommen kann.

Der Zahlungspflichtige füllt das SEPA Mandat aus und übermittelt es an den Zahlungsempfänger. Ein SEPA Mandat kann entweder ein Papierdokument sein, welches manuell vom Zahlungspflichtigen unterschrieben wird oder auch ein elektronisches Dokument, das auf eine sichere Weise elektronisch erstellt und signiert wird.

Beim SEPA Verfahren ist der Zahlungsempfänger gemäß den nationalen gesetzlichen Vorschriften dafür verantwortlich, das Original des SEPA Mandat sowie eventuelle zusammenhängende Änderungen des SEPA Mandat oder Informationen über den Widerruf bzw Ablauf des SEPA Mandat aufzubewahren.

Zu unterschreiben ist das SEPA Mandat immer vom Zahlungspflichtigen als Kontoinhaber bzw. von einer dazu vom Zahlungspflichtigen (beispielsweise durch Vollmacht) zur Unterzeichnung in seinem Namen ermächtigten Person.

Der Zahlungsempfänger kann dem Zahlungspflichtigen ein automatisiertes Verfahren zum Ausfüllen des Mandats anbieten, einschließlich Bereitstellung einer elektronischen Signatur. Nach der Unterzeichnung schickt der Zahlungspflichtige das SEPA Mandat an den Zahlungsempfänger.

Das unterschriebene SEPA Mandat – ob elektronisch oder in Papierform – ist vom Zahlungsempfänger so lange aufzubewahren, wie das Mandat besteht. Jedes papierhafte SEPA Mandat, zusammen mit allen damit zusammenhängenden Änderungen oder Informationen bezüglich seines Widerrufs oder seines Ablaufs, muss vom Zahlungsempfänger gemäß den nationalen gesetzlichen Vorschriften und den zwischen ihm und seiner Bank bestehenden Bedingungen vollständig aufbewahrt werden.

Der Zahlungsempfänger kann dem Zahlungspflichtigen ein automatisiertes Verfahren zum Ausfüllen des SEPA Mandats anbieten, einschließlich Bereitstellung einer elektronischen Signatur. Nach der Unterzeichnung schickt der Zahlungspflichtige das SEPA Mandat an den Zahlungsempfänger.

In jeder Form – elektronisch oder auf Papier – muss das SEPA Mandat den vorgeschriebenen rechtlichen Text sowie die Namen der unterzeichneten Parteien enthalten. Das unterschriebene SEPA Mandat ist vom Zahlungsempfänger so lange aufzubewahren, wie das SEPA Mandat besteht. Die geanuen Anforderungen an den Inhalt des SEPA Mandats sind im SEPA Regelwerk dargestellt.

Nach einem Widerruf muss der Zahlungsempfänger das SEPA Mandat gemäß den anwendbaren nationalen gesetzlichen Vorschriften und den zwischen ihm und seiner Bank bestehenden SEPA Bedingungen mindestens solange unter Beachtung der Vorgaben im SEPA Regelwerks aufbewahrt werden, wie ein Zahlungspflichtiger gemäß des SEPA Verfahrens die Erstattung einer nicht autorisierten Lastschrifttransaktion verlangen kann.

Liegt das unterschriebene SEPA Mandat in Papierform vor, sind die Datenelemente durch den Zahlungsempfänger zu dematerialisieren, ohne dass der Inhalt des in Papierform vorliegenden SEPA Mandats verändert wird. Liegt das SEPA Mandat in elektronischer Form vor, müssen die Daten aus dem elektronischen Dokument extrahiert werden, ohne dass der Inhalt des elektronischen SEPA Mandats verändert wird.

Die auf das SEPA Mandat bezogenen Daten sind der Bank des Zahlungsempfängers mit jedem Lastschrifteinzug einer wiederkehrenden SEPA Lastschrift bzw. mit dem einmaligen SEPA Lastschrifteinzug zu übermitteln.

Die de-materialisierten mandatsbezogenen SEPA Informationen werden von der Bank des Zahlungsempfängers als Teil des Lastschrifteinzuges über das gewählte CSM in einem Schritt an die Bank des Zahlungspflichtigen übermittelt.

Die Bank des Zahlungspflichtigen kann dem Zahlungspflichtigen optionale Zusatzdienstleistungen (Additional Optional Services, sogenannte AOS) auf der Grundlage des SEPA Mandats Inhalts anbieten. Dieses gilt auf der selbigen Grundlage aber auch für den Zahlungsempfänger und seiner Bank.

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