Ein Portfolio bezeichnet im übertragenen Sinne eine Sammlung von hilfreichen Methoden, Verfahren oder
Handlungsoptionen.
Dem Aufbau eines Portfolios geht in der Regel eine umfangreiche Analyse voraus.
Ein Portfolioprozess gliedert sich der Reihenfolge nach in
folgende Unterprozesse auf:
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» Idee/ Bedarf
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» Initiierung
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» Genehmigung
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In der Abstimmungsphase Idee/ Bedarf gibt es in der Regel keine formalen oder inhaltlichen Vorgaben. Der initiierende (Fach-) Bereich erstellt grundsätzliche Überlegungen zur Machbarkeit und zu
Abhängigkeiten (z.B. Geschäftsplanung). Auslöser von Projekten können sowohl strategische Maßnahmen, gesetzliche Anforderungen als auch operative Notwendigkeiten sein.
Für die Vorbereitung und Initiierung von Projekten sollten Pflichtdokumente (z.B. Projektantrag) vorgegeben sein, welche die Erfolgsaussichten für das Projekt unterstützen. Auf dieser Grundlage kann
dann eine Projektgenehmigung eingeleitet werden.