Fachwissen Wertpapiere - MiFID Anlageberatung

Unter einer Anlageberatung wird im Sinne von MiFID eine auf Basis von ermittelten Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich der Finanzinstrumente, der Anlagezielen und Vermögensverhältnissen des Kunden persönliche ausgesprochene Empfehlung eines konkreten – entsprechend geeigneten - Produktes verstanden, über das der Kunde zudem umfassend informiert worden ist.

Der Umfang der zu erbringenden Informationspflicht des Kunden richtet sich nach der Komplexität des jeweiligen Produkts sowie der Einstufung des Kunden.


Definition Wertpapierdienstleistung nach § 2 WpHG (Begriffsbestimmung)

(3)

Wertpapierdienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind

 

Nr. 9

die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung).

Prinzipiell gelten bei der Anlageberatung für Privatkunden und (geborene sowie gekorene) professionelle Kunden im Grundsatz dieselben Anforderungen.

Professionellen Anlegern wird jedoch unterstellt, dass diese die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen haben, um die Risiken einer eingegangenen Anlageentscheidung zu verstehen und finanziell in der Lage sind, das eingegangene Anlagerisiko zu tragen.

Insofern beschränkt sich bei professionellen Kunden die Überprüfung der Geeignetheit der Anlageempfehlung auf die Kundenangabe Anlageziele. Bei Privatkunden sind zudem auch die finanzielle Verhältnisse sowie Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Bereich der Finanzinstrumente zu prüfen.

Hinweis: Über vorgenommene Änderungen der Einstufung ist der Kunden zu unterrichten.

Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien (§ 31b WpHG) unterliegen nicht den Anforderungen einer Anlageberatung nach MiFID.

Nach der Art und dem Umfang der betreffenden Wertpapierdienstleistung bestimmt sich die Anforderung, welcher Kundenangaben dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen für eine Anlageempfehlung vorliegen müssen.

Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss bei einer Anlageempfehlung jedoch grundsätzlich stets davon ausgehen können, dass der Kunde auf Basis seiner Erfahrungen und Kenntnisse die mit dem empfohlenen Produkt einhergehenden Risiken verstehen kann.

Liegen einen Wertpapierdienstleistungsunternehmen keine ausreichenden Kundenangaben vor, kann dieses auch keine Empfehlung aussprechen, sofern die fehlenden Kundenangaben für die Empfehlung notwendig sind.

Für eine Anlageberatung ist es nicht relevant, auf welche Initiative sie erfolgte.

Dem Kunden sind bei der Anlageberatung allgemeine Kundeninformationen auszuhändigen u.a. Unternehmensinformationen, Grundsätze zur Ausführung von Orderaufträgen und für den Umgang mit Interessenkonflikten sowie auch Informationen über die Sicherheit der verwahrten Gelder und Wertpapiere des Kunden.

Des Weiteren auch aufklärende Kundeninformation über Finanzinstrumente, die Basisinformation zu der empfohlenen Wertpapierart sowie spezifische Information über das zu der Wertpapierart zugehörige empfohlene Produkt enthalten.

Falls zu einem Finanzinstrument ein nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlichter Prospekt öffentlich zugänglich angeboten wird, kann alternativ auf die Stelle bei der dieser Prospekt erhältlich ist hingewiesen werden. Sofern gesetzlich - beispielsweise durch das Investmentgesetz - nichts anderes angeordnet ist, obliegt dem Wertpapierdienstleistungs-unternehmen keine Verpflichtung den Prospekt dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

Im Falle einer telefonischen Anlageberatung sind diese Informationen umgehend nachträglich nachzusenden.

Ausgehändigte Kundeninformationen ersetzen nicht die Pflicht zur Anlageberatung.

Dokumentation durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen

Der Umfang der erforderlichen Gesprächsaufzeichnungen zu einer Anlageberatung hängt stark von der Entscheidungsfreiheit eines Beraters ab, muss jedoch zumindest einen nachvollziehbaren Abgleich zwischen der Anlageempfehlung(en) und den Angaben des Kunden zu seinen Kenntnissen und Erfahrungen sowie Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen zulassen.

Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Eine Beratung, so wie sie sein soll – Hettwer UnternehmensBeratung GmbH

Hettwer UnternehmensBeratung

Hettwer UnternehmensBeratung GmbH - Spezialisierte Beratung - Umsetzungsdienstleistungen im Finanzdienstleistungssektor – Experte im Projekt- und Interimsauftragsgeschäft - www.hettwer-beratung.de

H-UB ERFOLGSGESCHICHTE

Auszeichnung:

Gold-Partner-Zertifikat

Hettwer UnternehmensBeratung GmbH wurde aufgrund der erbrachten Beraterleistungen in den exklusiven Kreis der etengo Gold-Partner aufgenommen.

H-UB EXPERTENWISSEN

Hettwer UnternehmensBeratung GmbH – Expertenprofil Klaus Georg Hettwer (Geschäftsführer): Beratungskompetenz, Fachliche Kompetenz, Methodische Kompetenz, Soziale Kompetenz, Kommunikationskompetenz; Sonderthemen: SEPA, EMIR, TARGET2, MiFID, T2S

- Eine Beratung mit PROFIL -

H-UB Leistungskatalog

H-UB Leistungskatalog.pdf
Adobe Acrobat Dokument 89.4 KB

H-UB SOCIAL MEDIA PRÄSENZ

© 2010-2024 Hettwer UnternehmensBeratung GmbH