Instant Payment - Time-out Überwachung

Die Time-out-Überwachung ist ein zentrales Element zur Sicherstellung der Schnelligkeit und Zuverlässigkeit von Instant Payments. Diese Funktionalität ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Zahlungsaufträge innerhalb weniger Sekunden abgewickelt und auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden. Zur Gewährleistung dieser Geschwindigkeit müssen Zahlungssysteme und -netzwerke umfassende Überwachungsmechanismen implementieren, die Verzögerungen im Prozess sofort erkennen und adressieren.


Kennzeichnung Startzeitpunkt

  • Zeitstempel (Timestamp)
    Nach der erfolgreichen Annahme eines Zahlungsauftrags setzt die Bank des Zahlers einen Zeitstempel in der Transaktion. Dieser Zeitstempel ermöglicht die Überwachung der maximalen Ausführungszeit über alle beteiligten Parteien hinweg.

  • Prüfung der beteiligten Parteien
    Alle an der Transaktion beteiligten Parteien müssen den Prozess gegen diesen Zeitstempel prüfen.

  • Regelwerk (SCTInst Rulebook)
    Die Bank des Zahlers muss spätestens 10 Sekunden nach Setzen des Zeitstempels eine Bestätigung von der Bank des Begünstigten erhalten. Diese Bestätigung kann positiv oder negativ sein.

Zeitliche Vorgaben und Eskalationsprozess

  • Ausführungsfrist
    Die maximale Frist beträgt 10 Sekunden, um alle Zahlungsaufträge über sämtliche Zahlungsauslösekanäle auszuführen. Der Zeitstempel wird gesetzt, sobald alle Voraussetzungen geprüft und der Vorgang übergeben wird.

Fehlerhandling: Es gibt keine Zeit für Fehlerbehandlung während dieser Frist. Falls die 10-Sekundenfrist überschritten wird, wird die Zahlung storniert und rückabgewickelt.

Empfängerüberprüfung: Sowohl bei Echtzeit- als auch bei SEPA-Überweisungen muss eine Überprüfung des Kontoinhabers erfolgen, um Übereinstimmungen zwischen Name und IBAN zu gewährleisten.

  • 20-Sekunden-Frist beim CSM
    Wenn bis 20 Sekunden nach der gesetzten Startzeit keine Bestätigung von der Bank des Begünstigten eingegangen ist, wird ein Time-out beim Clearing and Settlement Mechanism (CSM) der Bank des Begünstigten registriert.

  • Zusätzliche 5 Sekunden
    Trifft die Bestätigung innerhalb dieser 20 Sekunden ein, hat der CSM 5 weitere Sekunden Zeit, um die Nachricht an die Bank des Zahlers weiterzuleiten.

  • Investigation-Prozess
    Wenn nach 25 Sekunden keine Bestätigung bei der Bank des Zahlers vorliegt, darf und muss diese einen Untersuchungsvorgang einleiten.

Zahlungsverarbeitung: Ausgang und Eingang

  • ZV-Ausgangsverarbeitung
    Ausgehende PACS.008-Nachrichten werden kontinuierlich überwacht. Anhand des Zeitstempels wird kontrolliert, ob eine Bestätigung zur SCTInst-Transaktion eingeht. Fehlt diese Bestätigung nach 25 Sekunden, wird ein Investigation-Prozess gestartet.

  • ZV-Eingangsverarbeitung
    Eingehende Transaktionen werden darauf überprüft, ob eine Bestätigungsnachricht innerhalb von 20 Sekunden versendet werden kann. Ist dies nicht möglich, wird die Transaktion über eine negative PACS.002-Nachricht abgelehnt.

Neutralisierung der Zeitzone im Annahmezeitstempel

  • Einheitliche Zeitzonennutzung
    Für die Time-out-Überwachung ist eine einheitliche Zeitzonenverarbeitung erforderlich. Die angegebene Zeitzone muss bei der Datenannahme überprüft und neutralisiert werden.

  • Datenbankfeld für die Überwachung
    Der normalisierte Zeitstempel wird in einem separaten Datenbankfeld abgelegt, das für die Überwachung relevant ist.

  • UTC-Anwendung
    EBA Clearing und TIPS fordern die Verwendung von UTC (coordinated universal time) zur Sicherstellung einheitlicher Zeitangaben – in Deutschland ist dies UTC +1/+2 Stunden.

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