Instant Payment - Statusmedung

Pflichten eines Zahlungsdienstleisters in Bezug auf die Kommunikation über den Status von Echtzeitüberweisungen

Aktive Benachrichtigung

Der Zahler muss sofort über Erfolg oder Misserfolg einer Echtzeitüberweisung informiert werden (Artikel 4 e)


Die ordnungsgemäße Information des Zahlers über den Ausführungsstatus einer Echtzeitüberweisung ist ein wesentlicher Bestandteil des Zahlungsprozesses. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Zahler sowohl im Erfolgs- als auch im Misserfolgsfall einer Zahlung unmittelbar und unentgeltlich benachrichtigt wird. Die Implementierung dieser Benachrichtigung ist eine Anforderung gemäß den aktuellen regulatorischen Vorgaben und wird durch die Zahlungsdienstleister (ZDL) gewährleistet.

Die Zahlungsstatusbenachrichtigung erfolgt über verschiedene Zugangskanäle und muss den Zahler aktiv und zeitnah über den Status informieren. Im Speziellen bedeutet dies:

  • Direkte Statusmitteilung
    Unmittelbare Anzeige des Zahlungsstatus nach der Ausführung, sowohl bei positiven als auch negativen Ergebnissen.

  • Benachrichtigungswege
    Kontoauszug, zusätzliche Mitteilungen über Post oder Postfach.

Erweiterungen mit IT-Auswirkung

  • Erweiterung der Systeme für Echtzeitbenachrichtigungen: Die bestehenden Systeme müssen so erweitert werden, dass sie den Zahler automatisiert über den Ausführungsstatus der Echtzeitüberweisung informieren können.
  • Kanalübergreifende Anpassungen: Eine Implementierung der Statusbenachrichtigung für alle Zugangskanäle (z. B. SB-Terminals, Telefon-Banking) ist erforderlich.
  • Optionales Feature für SEPA-Alternativen: Sollte eine Echtzeitüberweisung nicht ausgeführt werden können, soll eine Option zur alternativen SEPA-Ausführung angeboten werden, die ebenfalls dokumentiert und dem Zahler kommuniziert wird.

Wichtige Merkmale

  • Unverzügliche Mitteilungspflicht
    Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet, dem Zahler und gegebenenfalls dem Zahlungsauslösedienstleister unentgeltlich mitzuteilen, ob der Betrag des Zahlungsvorgangs auf dem Zahlungskonto des Empfängers verfügbar gemacht wurde.

  • Fristen
    Diese Mitteilung muss unmittelbar nach Erhalt der Ausführungsbestätigung (gemäß Buchstabe c) erfolgen. Falls der Zahlungsdienstleister innerhalb von zehn Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags für die Echtzeitüberweisung keine Ausführungsbestätigung erhält, muss er den Zahler entsprechend informieren.

  • Kostenfreiheit
    Die Kommunikation über den Status der Überweisung muss unentgeltlich erfolgen, um dem Zahler eine transparente Übersicht über den Stand der Überweisung zu ermöglichen.

Statusinformation zum Zahlungsvorgang

  • Entgeltfreie Information
    Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (PSP) muss den Zahler, sowie gegebenenfalls den Zahlungsinitiierungsdienstleister, innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang der Zahlung darüber informieren, ob der überwiesene Betrag auf dem Zahlungskonto des Empfängers verfügbar gemacht wurde.

  • Reaktionszeit
    Diese Information muss innerhalb von 10 Sekunden nach Empfang des Zahlungsauftrags erfolgen.

  • Kostenfreiheit
    Die Bereitstellung dieser Statusinformation muss kostenlos sein.

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