Fachwissen Debit Karte (Debit Card)

Debit Card Debitkarte Autorisierung Netzbetreiber Legitimationsprüfung Sicherheitsprüfung Guthabenprüfung Kreditlimit Kartenbestellung Versicherungspaket Geldkartenfunktion Kartensperren Sperr- Notruf

Die Nutzungsmöglichkeiten einer Debit Karte stehen alle samt im direkten oder indirekten Zusammenhang zu dem auf der Debit Karte angegebenen Konto.

Der Karteninhaber kann seine Debit Karte z.B. als Zutrittsberechtigungskarte für eine Schließfachanlage oder SB-Terminal (z.B. Kontoauszugsdrucker) nutzen.

In Verbindung mit der PIN (persönliche Geheimzahl) wird eine Debit Karte jedoch bevorzugt für diverse Zahlungsverkehrsvorgänge verwendet.


Zum einen sind hier garantierte Zahlungsformen wie Abhebung von Bargeld an Geldautomaten im Rahmen des deutschen Geldautomatensystems oder internationalen Maestro-Systems zu nennen.

Zum anderen aber auch bargeldlose Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen eines inländischen electronic cash Systems oder im Ausland via internationalen Maestro-System.

Darüber hinaus bieten heutzutage Debit Karten - die mit einem Geldkartenlogo gekennzeichnet sind - auch die Möglichkeit zum Aufladen via der darin enthaltenen Geldkartenfunktion an Geld- und Ladeterminals an.

Die Debit Karte wie auch die PIN werden an die (i.d.R. nur deutsche) Versandadresse des Kontoinhabers versendet, wobei aus Sicherheitsgründen zwischen dem Versand der Debit Karte und dem PIN Mitteilungsbrief ungefähr 5 Werktage liegen sollten.

Entstehen durch den Postversand Schäden, so werden diese von einem Sonderfonds für Kartenversandrisiken - im Rahmen seiner Bestimmungen - übernommen.

Erhält ein Kreditinstitut eine Debit Karte Verlustmeldung, so wird das Kreditinstitut i.d.R. diese Debit Karte umgehend sperren. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, erfolgt die Regulierung des Schadens nach den Bestimmungen des zugehörigen Haftungsfonds.

Da mit Debit Karten auch nach einer Sperre noch eingeschränkt verfügt werden kann, sind Kreditinstitute darauf bedacht, eine Debit Karte nur an seriöse Kunden mit einer entsprechend einwandfreier Bonität auszugeben.

Bei Kontoüberziehungen und bei Überziehung von festgelegten Kreditlimite, die sich aus einer Verfügungen per Debit Karte ergeben, obliegt es dem Kreditinstitut im Rahmen der Kontoführung entsprechende Soll Zinsen zu verlangen.

Im Falle einer erheblichen Bonitätsverschlechterung kann ein Kreditinstitut zudem entscheiden, die an einen Kunden ausgegebene Debit Karte von sich aus zu sperren und sofern eine Aufhebung der Sperre absehbar nicht mehr in Erwägung gezogen werden kann, die Debit Karte vom Kunden zurück zu fordern.

Ebenso ist seitens eines Kreditinstitutes die Vornahme einer Kontoschließung nur möglich, wenn eine zuvor ausgegebene Debit Karte erfolgreich zurückgefordert wurde.

Tätigkeiten, die im Rahmen einer Debit Karten Bearbeitung beim Kreditinstitut anfallen

  • Eingangskontrolle von Debit Karten Anträgen (Neue, Änderungen, Kündigungen)
  • Auslösen der erforderlichen Debit Karten Bestellungen/ Ausstellung Lieferscheine
  • Überwachung Bestände an Debit Karten, Planung von Austauschaktionen
  • Erstellung Kostenpläne für Debit Karten inkl. Erfassung künftiger Materialbedarf
  • Entladen von Chipkarten (GeldKarte)
  • Tägliche und monatliche Kontoabstimmungen interner Betriebsverrechnungskonten
  • Bearbeitung der einbehaltener / gefundener Debit Karten
  • Bearbeitung von Sperren, Zahlungsreklamationen und Schadensmeldungen

ec Karte

Die ec-Karte begann zunächst mit der Funktion einer nationalen Scheckgarantiekarte. Das ec-System hat sich zwischenzeitlich zum größten Zahlungssystem Europa entwickelt.

Beim Point of Sale (POS) - also der elektronischen Zahlung am Ort des Verkaufs - erfolgt online eine Autorisierung über einen Netzbetreiber, der ein funktionsfähiges sicheres Netzes sowie die Verbindung zwischen EC-Terminals und Autorisierungssystemen des Kreditgewerbes zu Verfügung stellt.

Darüber hinaus unterstützen die Netzbetreiber die Händler bei der Einleitung der Zahlungsverkehrstransaktionen, ermitteln die Gebühren aus den EC-Transaktionen und verrechnen diese zwischen den Händlern und den Zentralstellen des Kreditgewerbes.

Folgende Prüfungen werden beim POS Verfahren durchgeführt

» Geheimzahl und Echtheit der Karte (Legitimationsprüfung)

» Prüfung auf gesperrte Karten (Sicherheitsprüfung)

» Prüfung des Guthabens bzw. des Limits (Guthabenkontrolle)

Fallen alle Prüfungen positiv aus, wird dem Händler der Rechnungsbetrag vom herausgebenden Kreditinstitut der EC Karte garantiert. Der Netzbetreiber überträgt die Gutschriften gesammelt elektronisch an die Händlerbanken und leitet die Lastschriften an die Kreditinstitute der Kunden weiter.

Geldkartenfunktion

Mit der Einführung der Geldkarte (1996) wurde der Anforderung des Marktes - speziell für Zahlungen im Kleinbetragsbereich - Rechnung getragen. Der am Geldausgabeautomaten geladene Betrag wird im Chip der Karte gespeichert, dem Konto des Kunden belastet und gleichzeitig auf einem Sammelkonto des kartenherausgegebenden Kreditinstitutes gutgeschrieben.
Die Bezahlung im Handel erfolgt, indem die Geldkarte in einen Terminal des Händlers eingeführt wird und eine gegenseitige Identifizierung samt Datenaustausch erfolgt. Während dieses Vorgangs werden die elektronischen Werteinheiten in Höhe des Kaufbetrages und zusätzlich andere nicht personenbezogene Daten (z.B. Kartennummer in das Händlerterminal) übertragen und gespeichert. Gleichzeitig werden die Werteeinheiten im Chip der Geldkarte um diesen Betrag reduziert. Dieser Prozess läuft offline und ohne Verwendung der persönlichen Geheimzahl
Die technische Abwicklung erfolgt über sogenannten Evidenzzentralen, welche in der Regel je Bankengruppe betrieben werden. Evidenzzentralen übernehmen die Sicherheitsprüfungen und bereiten die Zahlungsverkehrsdaten vor. Die entsprechenden Lastschriftbeträge sowie die Gutschriften werden über das elektronische Verrechnungssystem des deutschen Kreditgewerbes abgewickelt
Im Zuge der Weiterleitung der Einzeltransaktionen werden vom kartenherausgebenden Kreditinstitut die übertragenen Zahlungssätze geprüft, die Börsenverrechnungskonten belastet, die Ladeentgelte ermittelt und verrechnet sowie ein Schattensaldo pro Geldkarte geführt. Die Einzeltransaktionen führen entsprechend zum Abbau dieses Schattensaldos ohne dass die Einzelumsätze gespeichert werden.
Dieser Schattensaldo stellt die Sicherheitskomponente des gesamten Verfahrens dar. Zum einen, sofern jemand den Bestand in der elektronischen Geldbörse ohne Ladevorgang erhöhen sollte und zum anderen falls ein Geldkarten Chip irreparabel beschädigt wird.

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