Fachwissen Abgeltungsteuer - Glossar

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Begriff

Erläuterung

Steuersatz

Einkommensteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG beträgt 25%.

 

Nach § 32d Abs. 6 EStG kann statt des Abgeltungsteuersatzes auch der individuelle Steuersatz zur Anwendung kommen, sofern dieses für den Steuerpflichtigen günstiger ist und von ihm beantragt wurde. Der Antrag kann pro Veranlagungszeitraum nur einheitlich für alle Einkünfte - bei zusammen veranlagten Ehegatten nur für sämtliche Einkünfte der Eheleute - i. S. d. § 20 EStG gestellt werden.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird gemäß § 1 Abs. 1 SolZG auf die Abgeltungsteuer berechnet.

Kirchensteuer

Sofern ein Steuerpflichtiger einer evangelischen oder römisch- katholischen Konfession angehörig ist, wird auf Kapitaleinkünfte auch eine Kirchensteuer berechnet.

 

Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist eine im Rahmen der Abgeltungssteuer erhobene Kirchensteuer nicht mehr als Sonderausgabe abzugsfähig.

Jahressteuerbescheinigung

Eine Jahressteuerbescheinigung muss grundsätzlich dieselben Angaben wie eine Einzelsteuerbescheinigung enthalten, jedoch mit dem Unterschied, dass die Angaben - soweit möglich und zulässig - für das betreffende Kalenderjahr in einer Summe zusammenzufassen sind.

 

Alle auf einem Konto bzw. Depot einer Kundenbeziehung angefallenen positiven und negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen - mit Ausnahme von Erträgen aus Lebensversicherungen (= gesonderte Position) - sind zusammen zu fassen und mit einem positiven oder negativen Saldo auszuweisen.

 

Ebenso sind sämtliche unterjährig einbehaltenen bzw. erstatteten Steuern in eine Summe zu saldieren. Als eine eigenständige "darunter-Position" sind jeweils der Gewinn aus Kapitalerträgen (§ 20 Abs. 2 EStG) und der Gewinn aus Veräußerung aus Aktien (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG) auszuweisen.

Spread

Unter Spread wird der Ausgleich von Preisdifferenzen zwischen identischen oder ähnlichen Kontrakten verstanden, d.h. ein gleichzeitiger Kauf und Verkauf von Optionen der gleichen Serie, aber mit unterschiedlichen Basispreis und/ oder Verfallsdatum.

Straddle

Unter Straddle wir ein gleichzeitiger Kauf einer Kauf- und einer Verkaufsoption eines gleichen Basiswertes mit gleicher Anzahl von Put und Call, einem gleichen Basispreis und zum gleichen Verfalldaten verstanden.

Strangle

Unter Strangle wird ein gleichzeitiger Kauf einer Kauf- und einer Verkaufsoption eines gleichen Basiswertes und zum gleichen Verfalldatum, jedoch zum unterschiedlichen Basispreis verstanden.

 

Ein Strangle entspricht im Prinzip einem Straddle, allerdings sind hier die Ausübungspreise unterschiedlich.

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