SEPA Historisch (1997 – 2013)

SEPA Historie www.hettwer-beratung.de

Jahr

Aktivität

Grundsätzliche Bedeutung

1997

Richtlinie 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen

» Festlegung Ausführungsfristen

» Geld zurück Garantie bei fehlgeschlagener Überweisungen

» Preise für nationale und grenzüberschreitende

   Überweisungen gleich

1998

Währung EURO

» Einführung als Buchgeld

2000

Lissabon Agenda

 

» Strategische Modernisierung des Zahlungsverkehrs

   festgeschrieben

2001

EG Verordnung 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in EUR

» Beseitigung Preisunterschiede zwischen grenzüber-

   Schreitenden und nationalen Zahlungen für

   Überweisungen, Geldabhebungen am Geldautomaten

   sowie Zahlungen per Kredit/ Debit Karte

2002

Währung EURO

» Einführung als Bargeld

2002

Gründung des European Payments Council (EPC)

» Europäische Banken und kreditwirtschaftliche

   Verbände arbeiten gemeinsam an einer Infrastruktur

   mit einheitlichen Standards, Verfahren und Prinzipien

2007

Richtlinie über Zahlungsdienste

Payments Services Directive (PSD)

» Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkt für den

   Zahlungsverkehr

» Berücksichtigung von Verbraucherschutz Anforderungen

» Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von

   Zahlungsdiensten

» Grenzüberschreitende Zahlungen sollen so einfach,

   effizient und sicher wie nationale Zahlungen werden,

   rechtliche Hindernisse sind zu beseitigen

2008

SEPA Überweisung

» Produkteinführung

2009

SEPA Lastschrift

» Produkteinführung

2009

Umsetzung der Payments Services Directive ins nationale Recht zum 01.11.2011

» Erfordert in Deutschland eine Trennung der Anforderung:

-       Aufsichtsrechtliche Umsetzung
(Zahlungsdienstaufsichtsgesetz)

-       Zivilrechtliche Umsetzung (BGB, EGBGB Änderung)

2009

Inkrafttreten überarbeitete EG Verordnung 2560/2001

 

» Ausweitung des Grundsatzes der Gebührengleichheit

   für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen
   auf Lastschriften

2009

Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft

[sog. Preisverordnung]

 

» Gleiche Entgelte für grenzüberschreitende und inländischen

   Zahlungen in Euro für alle elektronisch abgewickelten

   Zahlungen (Überweisung, Lastschrift, Geldautomat, Kredit /

   Debit Karte)

» Angabe von IBAN und BIC bei grenzüberschreitenden

   Zahlungen

» Festlegung der Rahmenbedingungen für SEPA Lastschrift

» Übergangsvorschriften für Interbankenentgelt bei  

   Lastschriften (max. 8,8 Cent pro Lastschrift für 3 Jahre  

   zulässig, wenn im, bisherigen nationalen Geschäftsmodell

   üblich)

» Verpflichtung zur Erreichbarkeit für grenzüberschreitende

   Lastschriften für alle Zahlungsdienstleister, die auch für auf

   Euro lautende nationale Lastschriften erreichbar sind

   (Euroländern ab November 2010; in Nicht Euroländern ab

   November 2014)

2010

Entwurf zur Festlegung von technischen Vorschriften für SEPA Überweisung und Lastschrift

» Im Wesentlichen beschreibt die EU Kommission im Entwurf

   das jetzige SEPA Verfahren, das die Banken im European

   Payment Council entwickelt haben. Da nicht alle

   Anforderungen von demSEPA Verfahren erfüllt werden, ist

   eine Anpassung der Rulebooks und Implementation

   Guidelines erforderlich

2011

Vorbereitung einer Regulierung von Endterminen für die SEPA Migration

 

» ECOFIN (Rat für Wirtschaft und Finanzen der europäischen

   Union) beauftragt EU Kommission zur Prüfung der

   Rahmenbedingungen zur Festsetzung von Endterminen

» EU Parlament und EPC für Auslauftermin von nationalen

   Verfahren

» Konsultationsverfahren der EU Kommission ergab

   Zustimmung der Marktteilnehmer für Festlegung eines

   Endtermins für nationale Verfahren sowie Festschreibung

   einer Erreichbarkeitsverpflichtung für SEPA Überweisungen

   analog Core Lastschrift (VO 924/2009)

2012

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

» Verordnung des EU Parlaments und des Rates Festlegung

   der technischen Vorschriften für Überweisungen/

   Lastschriften in Euro.

Die Kreditinstitute mussten im SEPA Geltungsbereich PSD konforme Bedingungen sicherstellen.

Unter diese PSD Bestimmungen fallen sowohl SEPA Zahlungsverkehrsinstrumente als auch die jeweiligen nationalen Zahlungsverkehrsinstrumente.

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