Fachwissen Einlagengeschäft - Kontoschließung

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Für eine Kontoauflösung wird bei Einzelkonten die bestätigte Kopie der Sterbeurkunde, der Erblegitimation, des Personalausweises oder Reisepasses des/der Erben benötigt.

Außerdem ist ein formloser aber schriftlicher Kontoauflösungsantrag notwendig.

Für die Auflösung eines Gemeinschaftskontos durch den zweiten Kontoinhaber genügt eine bestätigte Kopie der Sterbeurkunde und ein formloser Kontoauflösungsauftrag.


Vor der Kontoschließung sollte beim zuständigen Nachlassgericht nachgefragt werden, ob die vorgelegte Kopie des Erbscheins gültig ist. Kontoauszüge werden an den/die Erben, den Mitinhaber des Kontos oder den Bevollmächtigten versandt.

Bei mehreren Erben sind deren Anschriften in den Kundenstammdaten als Duplikatsadresse am Konto/Depot zu hinterlegen.

Bei Konten mit einem Guthaben richtet sich die weitere Handhabung nach den Weisungen der Erben oder Bevollmächtigten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Referenzkonto nicht durch einen Bevollmächtigten geändert werden darf. Dies kann nur schriftlich durch alle Erben erfolgen.

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