Funktionale Anforderungen beschreiben die Fähigkeiten eines Systems, die ein Anwender erwartet, um mit Hilfe des Systems ein fachliches Problem zu lösen.
Die Anforderungen werden aus den zu unterstützenden Geschäftsprozessen und den Prozessablaufbeschreibungen des zur Nutzung vorgesehenen Systems abgeleitet.
Die Beschreibung der funktionalen Anforderungen erfolgt beispielsweise in Form von Anwendungsfällen (Use Cases).
Ein Anwendungsfall ist ein konkreter, fachlich in sich geschlossener Teilvorgang und kann – sofern keine organisationsspezifische Muster oder Tools zur Verfügung stehen – in einem Textformat
beschrieben werden. Die Gesamtheit der Anwendungsfälle definiert das Systemverhalten.
Für datenzentrierte Systeme wird im Rahmen der funktionalen Anforderungen in der Regel ein erstes fachliches Datenmodell erstellt, welches als Grundlage für einen späteren Datenbankentwurf dient. Das
fachliche Datenmodell des Systems wird aus den Entitäten des Domänenmodells abgeleitet.
Funktionalen Anforderungen sind zentrale Vorgaben für die Systementwicklung. Die relevanten Inhalte werden in DV-Umsetzungskonzepten übernommen und bei Bedarf konkretisiert.
Funktionale Anforderungen:
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» Lösung fachlicher Ziele: z.B. Anwendungsfälle, Prozessbeschreibungen
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Die funktionalen Anforderungen sind gegen die festgelegten Projektziele zu validieren.