Spezifikation des SEPA PAIN.001 Format können seit dem 01. Februar 2014 auch für eilige SEPA Zahlungen (so genannte Eilzahlungen bzw. Individual Überweisungen) verwendet werden. Hierfür ist die Anlage 3 des DFÜ Abkommen in der Version 2.7 um die Auftragsart CCU ergänzt worden.
Im Wertebereich für das Datenelement SEPA Payment Type Information – Service Level Code wird somit nicht nur das Kennzeichen SEPA sondern nun auch das Kennzeichen URGP zugelassen.
Durch diese Kennzeichnung können eilige SEPA Überweisungen taggleich ausgeführt werden. Die bisherige Auftragsart DTE für Euro Inland und die DTAZV Auftragsart 11 (EUE) für Euro Ausland werden somit quasi zu einer SEPA Eilüberweisung migriert.
Altverfahren (Altformat) |
Neuverfahren (Neuformat) |
DFÜ Auftragsart (DTE) |
SEPA Überweisung (SEPA SCT, SEPA PAIN.001 Format) |
DTAZV Zahlungsart (00, 11) |
SEPA Überweisung (SEPA SCT, SEPA PAIN.001 Format) |
EU Standardüberweisung (13, 63) |
./. |
Anmerkung
Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr die im DTAZV Format beauftragt werden, können aufgrund einer Änderung im Außenwirtschaftsgesetz auf das SEPA Format PAIN.001migriert werden.
Plausibilitäten, die für die Erfassung von SEPA Überweisungen zu beachten sind |
BIC der Zahlstelle |
» BIC im Land des Begünstigten muss lt. SEPA Directory die SEPA SCT empfangen können |
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IBAN (SEPA Kontonummer) |
» Bankleitzahl der IBAN muss zur BIC korrespondieren |
» Ländercode der IBAN muss zur BIC korrespondieren |
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Langtextfelder> |
» Zugelassen sind Zeichen lt. UNICODE Zeichensatz (ISO-8859-15 / Latin 9) |