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SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein sich kontinuierlich weiterentwickelndes Gemeinschaftsprojekt der EU Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und der europäischen Kreditwirtschaft [repräsentiert durch European Payments Council (EPC)].
Die Einführung von SEPA hatte die Schaffung eines gemeinsamen einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes in Europa zum Ziel. Hiernach sollen von da an alle nationalen sowie grenzüberschreitenden Zahlungen gleichermaßen einfach, kostengünstig und sicher abgewickelt werden, sofern diese Zahlungen auf die Währung EUR lauten.
Mit der Harmonisierung des vereinheitlichten EURO Zahlungsverkehrs sollten die bis dato existierende Schranken im europäischen Zahlungsverkehrsraum abgebaut werden. Zudem soll den Ambitionen nach mit dieser Maßnahme auch der europäische Binnenmarkt durch eine Intensivierung des Wettbewerbs auf allen Zahlungsverkehrsebenen gestärkt werden.
Die Implementierung eines grenzüber-schreitenden Lastschriftverfahrens erforderte die Berücksichtigung von in anderen Ländern üblichen Verfahrensregeln und einen neuen von allen SEPA Teilnehmerländern getragenen einheitlichen Rechtsrahmen [Payment Service Directive (PSD)], welcher - gemäß den Vorgaben, die sich aus der EU Verordnung Nr. 260/2012 ergeben - zwischenzeitlich in den jeweiligen EU Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt wurde.
Im Zuge der EU Verordnung Nr. 260/2012 werden alle SEPA Mitgliedsstaaten zur Abschaltung ihrer inländischen Zahlungsverkehrsplattform - damit einhergehend in Deutschland auch zur Abschaltung des bisher für Überweisungen, für Lastschriften und für Karteneinzüge verwendeten DTA Formates - verpflichtet.
Die Umsetzung des SEPA Zahlungsverkehrs hatte erhebliche Konsequenzen! Nicht nur für Finanzinstitute und für große, mittelständische und kleine Unternehmen sondern auch beispielsweise für Vereine. Insbesondere mussten sich die Verbraucher als Privatkunden von Banken auf das neue Zahlungsverkehrsverfahren umstellen.
Die inländische Kontonummern und Bankleitzahlen wurden durch internationale eindeutige Kontomerkmale - sogenannte IBAN und BIC - abgelöst. Damit einhergehend sind für SEPA Transaktionen standardisierte XML Formate (statt der in Deutschland zuvor verwendeten DTA Formate) zu nutzen.
Mit SEPA wurde eine Infrastruktur geschaffen, die eigentlich schon länger zur Verfügung stand und politisch gewollt war, jedoch am Markt wenig Akzeptanz erfahren hatte.
So konnten sowohl nationale als auch grenzüberschreitende Zahlungen in den SEPA Teilnehmerstaaten bereits ab dem 28. Januar 2008 mittels einer SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer), die die
Verwendung von IBAN und BIC erfordert - i.d.R. auch über das Online Banking – abgewickelt werden.
Für die papierhafte SEPA Überweisung wurden spezielle Zahlungsverkehrsvordrucke erstellt. Das SEPA Lastschriftverfahren kann schon seit dem 02.11.2009 genutzt werden.
SEPA Infrastruktur |
(Eigentliches) Go Live Datum |
SEPA ersetzt den bisher so genanten Inlandszahlungsverkehr, wurde von den Marktteilnehmern jedoch kaum angenommen, ist aber politisch gewollt. |
SEPA Überweisungen |
28.01.2008 |
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SEPA Lastschriften |
02.11.2009 |
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SEPA Karteneinzüge |
14.05.2015 |
Das European Payments Council (EPC) hat für die Abwicklung von SEPA Zahlungen einheitliche Regelwerke verabschiedet. Mit den SEPA Rahmenbedingungen stehen von daher allen Ländern des europäischen Wirtschaftsraumes einheitliche Standards für die Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden Euro Zahlungen zur Verfügung.
In den SEPA Rulebooks und SEPA Implementation Guidelines sind zu den jeweiligen SEPA Zahlungsinstrumenten entsprechende Verfahrensregeln und technische Spezifikationen beschrieben.
Überblick SEPA Produkte, die die bisherigen inländischen Zahlungsarten abgelösten |
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» SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) |
Die Abwicklung der Transaktionen erfolgt ausschließlich in der Währung EURO |
» SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit, SDD) |
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» SEPA Kartenzahlungen (SEPA Card Clearing, SCC) |
An den grundsätzlichen Meldepflichten im europäischen Zahlungsverkehr ändert sich durch SEPA nichts. Das konkrete Meldeverfahren für SEPA Zahlungen über 12.500 Euro erfordert die Nutzung des Vordruckes Z4 zur Außenwirtschaftsverordnung (so genannte AWV Meldung), der elektronisch oder beleghaft der Deutschen Bundesbank übermittelt werden kann.
Im Rundschreiben Nr. 7/2011 vom 23.01.2011 informierte die Deutsche Bundesbank alle Kreditinstitute über eine Verlagerung der Verrechnung von EMZ und SEPA Clearer Zahlungen auf das „TARGET2 Transition Period System. Aufgrund einer Vorgabe des Eurosystems mussten alle relevanten Nebensysteme an die TARGET2 Gemeinschaftsplattform angebunden werden.
Nebensysteme der Deutschen Bundesbank |
Kürzel |
Datum der Umstellung |
» Elektronischer Massenzahlungsverkehr |
EMZ |
14.11.2011 |
» SEPA Clearer des EMZ |
SCL |
21.11.2011 |
Im EMZ und SCL erfolgen die Buchungen nun über Unterkonten (Sub Accounts) der Zahlungsverkehrskonten im Payment Module (PM Konten) der TARGET2 Plattform. Auf die Ein und Auslieferung von SEPA Zahlungen, auf den Aufbau von SEPA Nachrichtenformaten oder auf die genutzten SEPA Kommunikationskanäle hat diese Maßnahme keine Auswirkung.
Seit November 2011 sind zudem die SEPA Annahmeschlusszeiten für Überweisungen und Lastschriften vereinheitlicht worden. Die Einstellung des EU Standard Überweisungsverfahrens (STEP2XCT) erfolgte ebenfalls im Jahr 2011.
SEPA Leistungsangebot Deutsche Bundesbank |
Kürzel |
» SEPA Überweisungen |
SCT |
» SEPA Lastschriften |
SDD CORE/ SDD COR1 & SDD B2B |
» SEPA Karteneinzüge |
SCC |
SEPA Zahlungsnachrichten basieren auf ISO 20022 XML und entsprechen den jeweils gültigen verfahrensabhängigen Implementation Guidelines des EPC:
SEPA Implementation Guidelines des EPC (inhaltlicher Auszug) |
Keine Konvertierung von SEPA Zahlungsnachrichten in Nachrichtenformate des gegenwärtigen nationalen Zahlungsverkehrs (DTA Format) und umgekehrt |
Unterstützung des SEPA Core Service (ohne AOS Felder in Zahlungsnachrichten) |
Elektronische Ein- und Auslieferung von SEPA Zahlungen über die Kommunikationskanäle FileAct oder EBICS |
BIC basiertes Routing von SEPA Zahlungsnachrichten |
Batch-Verarbeitung und geldliche Verrechnung auf dem Girokonto der Deutschen Bundesbank |
Erreichbarkeitsinformationen der SEPA Verfahrensteilnehmer im SCL Directory (BIC Code) |
Jedem, der sich mit der SEPA Umstellung näher beschäftigt hat, sind sicherlich im Rahmen dieser Umsetzung einige negative Sachverhalte aufgefallen.
Zweifellos hat SEPA in den Betrieben einen enorm hohen und zum Teil auch kostenintensiven Umsetzungsaufwand hervorgerufen.
Sicherlich ist auch in der europäischen Kommunikations- und Informationspolitik nicht alles optimal gelaufen.
Die Auswirkungen von SEPA waren jedoch so weitreichend, dass im Vorfeld nicht alle Details berücksichtigt werden konnten. Dieses führte wiederum an der einen oder anderen Stelle zu Unsicherheiten, insbesondere bei den Fragen zur rechtlichen Auslegung von Teils unpräzise formulierten Bestimmungen.
Das SEPA Verfahren verfolgt jedoch den Ansatz in Hinblick auf Funktionalität, Kosteneffizienz, einfache Anwendung sowie auf STP – Prozesse viele Vorteile zu bieten. Im Zuge der Einführung einer gemeinsamen EURO Währung, war es nur eine logische Folge, dass auch sämtliche Zahlungsverkehrsverfahren auf eine einheitliche Verfahrensweise ausgerichtet werden mussten.
Der Nutzen, der sich durch SEPA bietet, wird sich von daher voraussichtlich – auch in der subjektiven Wahrnehmung der jeweiligen Wirtschaftssubjekte - erst nach einigen Jahren merklich herauskristallisieren.
SEPA Verfahren - Charakteristika |
Rechte und Pflichten der SEPA Teilnehmer sowie ggf. derer Kunden sind klar und eindeutig |
Für Zahlungsnachrichten werden von der Industrie anerkannt offene Standards verwendet |
Die Einhaltung der SEPA Verfahren gewährleistet Interoperabilität zwischen den Teilnehmern |
Die Regelungen stellen sicher, dass die Verantwortung für das Risikomanagement und die Haftung dort liegen, wo das Risiko bzw. das Verschulden entsteht |
Die einzelnen SEPA Teilnehmer erhalten Möglichkeit für Innovationen und können so den Bedürfnissen der Kunden in einem wettbewerbsorientierten Markt entsprechen |
SEPA Umstellung – SEPA Vorteile |
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Banken |
» Effiziente und effektive Bearbeitung von Überweisung und Lastschrift auf STP Basis unter Verwendung offener und gemeinsamer Standards » Ermöglichung eines SEPA-weit einheitlichen Prozesses einschließlich Rückweisungen und Rückgaben. » SEPA Teilnehmer können den effizientesten und kostengünstigsten Weg für ihre Transaktionen wählen » Festlegung vereinbarter Bearbeitungszyklen » Funktionierende Verwaltung des Verfahrens und rechtliche Struktur » Möglichkeit optionale Zusatzdienstleistungen (AOS) anzubieten » Stärker standardisierte kosteneffiziente Bearbeitungsumgebung » Größere Erreichbarkeit |
Bankkunden |
» Erreichbarkeit aller Zahlungsverkehrskonten SEPA-weit » Garantierte maximale Ausführungsfrist ermöglicht Planungssicherheit bei der Cashflow und Zahlungsmittelverwaltung
» Verwendung von Standards und Datenelemente
erleichtert die Auslösung » Rückweisungen und Rückgaben können automatisiert werden » Transparenz und Klarheit bei den Gebühren für alle Beteiligte » Kontobuchung als Einzel und auch Sammelzahlungen möglich |
CSM Anbieter |
» Die Trennung der Infrastruktur von den Verfahren ermöglicht offenen
Marktzugang für zahlreiche Anwendungsanbieter von Clearing und » Im Sinne einer Wettbewerbsauswahl können Anbieter von Dienstleistungen zusätzliche Angebotskomponenten und Leistungen hinzufügen, sofern hierbei die Regeln, Geschäftspraktiken und Standards der SEPA Verfahren vollständig eingehalten werden |