Fachwissen Datenschutz - Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Eine Datenpanne, in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" bezeichnet, umfasst Situationen, in denen personenbezogene Daten verloren gegangen sind oder unrechtmäßig darauf zugegriffen wurde.

Dies kann verschiedene Formen annehmen, wie den Diebstahl von Datenträgern, den unbefugten Zugang zu Datenbanken, die versehentliche Offenlegung von Informationen im Internet oder den Verlust von Daten aufgrund technischer Probleme. Das Hauptziel der DSGVO-Bestimmungen zu Datenpannen ist es, sowohl den Schutz der betroffenen Personen zu stärken als auch die Transparenz im Umgang mit solchen Vorfällen zu erhöhen.


Datenpannen sind deshalb so brisant, weil sie unter bestimmten Bedingungen meldepflichtig nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind. Diese Meldepflicht bedeutet, dass Organisationen, die eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten feststellen, verpflichtet sind, diesen Vorfall binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung der zuständigen Datenschutzbehörde zu melden. In Fällen, in denen die Datenpanne voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat, müssen zudem die betroffenen Personen unverzüglich informiert werden.

Die Brisanz von Datenpannen liegt nicht nur in den potenziellen Konsequenzen für die Privatsphäre und Sicherheit der betroffenen Personen, sondern auch in den möglichen rechtlichen und finanziellen Folgen für die verantwortlichen Organisationen. Bußgelder, Reputationsverlust und der Vertrauensverlust bei Kunden oder Nutzern können signifikante Auswirkungen haben.

Meldepflicht an die Behörde

Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der Verantwortliche gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich, und wo immer möglich, binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden

Diese Meldepflicht besteht jedoch nicht, wenn die Datenverletzung wahrscheinlich kein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt. Dies bedeutet, dass der Verantwortliche bewerten muss, ob die Verletzung potenziell negative Auswirkungen auf die Privatsphäre, die Freiheiten oder andere wesentliche Interessen der betroffenen Personen haben könnte. Sollte eine solche Gefährdung nicht vorliegen, kann von einer Meldung abgesehen werden.

Die Meldepflicht an die Behörde zielt darauf ab, eine schnelle Reaktion auf Datenschutzverletzungen zu fördern und sicherzustellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen auf die betroffenen Personen zu minimieren. Darüber hinaus ermöglicht sie den Aufsichtsbehörden, die Situation zu überwachen und gegebenenfalls beratend oder regulierend einzugreifen.

Information der betroffenen Person

Wenn eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen könnte, ist es gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich, dass die betroffenen Personen umgehend darüber informiert werden. Diese Verpflichtung zur Information dient dazu, die betroffenen Personen in die Lage zu versetzen, angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und die möglichen negativen Auswirkungen der Datenverletzung zu minimieren.

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