Fachwissen Regulatorische Anforderungen

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Die Anforderungen an das Meldewesen bei Finanzdienstleistungsunternehmen sind im Laufe der Zeit sowohl durch neue als auch durch Modifizierungen von gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften immer umfangreicher und gleichzeitig auch komplexer geworden.

Die den Kreditinstituten obliegende Verpflichtung zur Erstellung von Meldungen und Statistiken dienen vorrangig der Überwachung von Banken und verfolgen das in Obhut der Deutschen Bundesbank und der BaFin zu verantwortende Ziel, die Stabilität des Finanzmarktsystems sicher zu stellen.


Eine klassische Rechtsgrundlage für besehende Meldepflichten stellt das KWG (Kreditwesengesetz) dar, welches in Bezugnahme zu GroMiKV (Großkredit- und Millionenkreditverordnung) die Meldevorschriften für Großkredite (§13 KWG) und Millionenkredite (§13 KWG) definiert.

Neben den Vorschriften zu Kreditmeldungen sind dem KWG auch Vorschriften in Bezug auf erforderliche Beteiligungsmeldungen zu entnehmen, wie beispielsweise die Pflicht zur Meldung von beabsichtigten Beteiligungen an einem Finanzdienstleistungsinstitut (§ 2c KWG) oder Meldungverpflichtungen im Hinblick auf die Aufnahme von Nebentätigkeiten durch Geschäftsleiter von Finanzinstituten (§ 24 Abs. 3 KWG).

Weitere Vorschriften zu Beteiligungsmeldungen enthält die InhKontrollV (Inhaberkontrollverordnung; Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes), beispielsweise im Bezug auf Änderungen Zusammensetzung der Geschäftsführung eines Finanzdienstleistungsinstituts (§ 18 InhKontrollV) oder Übernahme eines in einem anderen EWR Staat zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut (§19 Abs. 2 und 3 InhKontrollV).

Relevante Meldeverpflichtungen gegenüber der BaFin (Aufsichtsbehörde) sind insbesondere in SolvV (Solvabilitätsverordnung) und LiqV (Liquiditätsverordnung) geregelt.

Darüber hinaus müssen von den Finanzdienstleistungsunternehmen zwingend auch die Meldevorschriften im Außenwirtschaftsverkehr (AWV Meldung) und bei Wertpapierhandelsgeschäften (§9 WpHG) beachtet werden.

Meldepflichtige außenwirtschaftliche Zahlungsverkehrs- und Bestandsmeldungen können über AMS (Allgemeine Meldeportal Statistik) der Deutsche Bundesbank übermittelt werden.

Des Weiteren müssen deutsche Kreditinstitute seit 2014 vorhandene Finanzkonten mit Bezug zur USA an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Die so genannte FATCA Meldepflicht beruht auf ein deutsch-amerikanisches Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit.

Zu den an die Deutsche Bundesbank verpflichtenden Meldungen, die dem Bereich Bankenstatistik zugeordnet werden können, gehören beispielsweise die Bilanzstatistik, die Depotstatistik und die Zahlungsverkehrsstatistik (ZV-Statistik).

Um die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Meldeanforderungen in der Praxis Händeln zu können, wird für das Meldewesen eine umfangreiche Softwareunterstützung (z.B. via ABACUS/ DaVinci) benötig.

Basel III - Regelwerk des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht

Als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise wird das bankaufsichtsrechtliche Meldewesen mit Basel III auf europäischer Ebene harmonisiert. Basel III enthält insbesondere zu beachtende Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken- und Finanzdienstleistungsinstitute.

Die sich auf Basel III beziehende und durch das Europäische Parlament am 16. April 2013 verabschiedete EU Richtlinie Capital Requirements Directive (CRD IV) und EU Verordnung Capital Requirements Regulation (CRR) mussten in den EU Mitgliedsstaaten zwingend in nationales Recht umgesetzt werden. Konkretisierungen hierzu wurden mit den Vorgaben zu durchgängig gleichen technischen Implementierungsstandards (Implementing Technical Standards) von der europäischen Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) veröffentlicht.

Mit dem Inkrafttreten der CRD IV/ CRR Verordnung wurden in den EU Mitgliedstaaten die Eigenmittelanforderungen und die Berichts- und Offenlegungsvorgaben zur Begrenzung von Großkrediten und Liquiditätsanforderungen für alle Finanzdienstleistungsinstitute, die diesen Vorschriften unterstellt sind, vereinheitlicht.

Der technische europäische Standard zur elektronischen Übermittlung von Meldedaten ist der auf das XML Format basierende eXtensible Business Reporting Language (XBRL).

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