Am 19. März 2014 haben sich 44 Staaten und Gebiete in einer gemeinsamen Erklärung zum Automatischen Informationsaustausch zu Finanzkonten bekannt und gleichzeitig einen Zeitplan vorgelegt.
„Bei der Umsetzung des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen, der unsere Möglichkeiten zur Bekämpfung und Verhinderung der Steuerhinterziehung erheblich verbessern wird, wurde heute ein wichtiger neuer Meilenstein erreicht. Erstmals haben 44 Staaten und Gebiete, die sich der im vergangenen April von den G5-Staaten angestoßenen Initiative zur frühzeitigen Einführung angeschlossen haben, gemeinsam den detaillierten Zeitplan für die Umsetzung des neuen globalen Standards bekannt gegeben. Nach diesem ehrgeizigen, aber realistischen Zeitplan soll der erste Informationsaustausch im Jahr 2017 stattfinden. Er wird auch bestimmte bereits Ende 2015 bestehende Konten mit einschließen. Diese konkrete Verpflichtung zur frühzeitigen Einführung macht deutlich, dass wir entschlossen sind, als Vorreiter zügig den Weg hin zu einem wahrhaft globalen System zu weisen, mit dem die Schlupfwinkel für Steuerhinterzieher beseitigt werden.
Wir appellieren an alle Finanzzentren, sich im Einklang mit ihrer Verantwortung innerhalb des globalen Finanzsystems diesem Zeitplan anzuschließen. Wir gehen davon aus, dass der neue globale Standard einschließlich des heute bekannt gegebenen Zeitplans bereits bis Ende 2014 in EU-Recht umgesetzt wird.“
Quelle: Bundesfinanzministerium
Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung)
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung der Einsprüche und Änderungsanträge zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des pauschalen Kilometergeldansatzes bei Dienst- oder Geschäftsreisen
Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) im Hinblick auf anhängige Musterverfahren; Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosikgeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts
Entfernungspauschalen; Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013 (BGBl. Teil I Seite 285)
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV; Anlage EÜR 2013
Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Absatz 1 AO) hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung (§ 33 Absatz 3 EStG) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit und Pflege als außergewöhnliche Belastung
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013; Änderung des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2012 (BStBl I 2013 Seite 36) und vom 9. Oktober 2012 (BStBl I Seite 953) mit Anpassung Muster „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung“
Entfernungspauschalen
Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG
Quelle: externe Dienstleister
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