Die SEPA-Echtzeitüberweisung ermöglicht es, Zahlungen innerhalb von Sekunden zu verarbeiten, was die sogenannte Finalität der Zahlung schafft – die sofortige und unwiderrufliche Ausführung der Transaktion. Diese sofortige Finalität eröffnet völlig neue Möglichkeiten für innovative, paneuropäische Bezahlverfahren. Diese könnten langfristig ein wettbewerbsfähiges Gegengewicht zu großen amerikanischen und asiatischen Zahlungsdienstanbietern bilden, die bisher den globalen Markt dominieren.
Die Infrastruktur, die durch die Einführung von SEPA Instant Payments aufgebaut wurde, bietet daher das Potenzial, die Zahlungslandschaft innerhalb der EU grundlegend zu verändern. Durch die Schaffung eines unabhängigen und leistungsfähigen Instant-Payment-Systems kann Europa seine Autonomie im Zahlungsverkehr ausbauen und gleichzeitig eine sichere und effiziente Zahlungsabwicklung im Binnenmarkt gewährleisten.
Die neue EU-Verordnung zielt darauf ab, Echtzeitüberweisungen als Standard in Europa zu etablieren und Verbrauchern sowie Unternehmen schnellere und kostengünstigere Transaktionen mit mehr Effizienz und Sicherheit zu bieten.
Die Umsetzung dieser Verordnung umfasst mehrere wesentliche Anforderungen, die für Zahlungsdienstleister verbindlich sind und eine Anpassung bestehender Systeme und Abläufe erfordern.
Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, für eingehende Echtzeitüberweisungen jederzeit erreichbar zu sein. Dies stellt sicher, dass Zahlungen in Echtzeit ohne Verzögerungen empfangen werden können. Zusätzlich müssen alle Institute ein Angebot zur Beauftragung von Echtzeitüberweisungen über sämtliche bestehenden Kundenkanäle bereitstellen. Dies umfasst:
Die Verpflichtung zur Angebotsbereitstellung betrifft alle Kanäle, die bereits für SEPA-Überweisungen in Euro zur Verfügung stehen. Diese Regelung stellt sicher, dass Echtzeitüberweisungen für Kunden so zugänglich wie klassische SEPA-Überweisungen sind und ihre Vorteile auf breiter Basis genutzt werden können.
Ein weiteres zentrales Element der RegIP-Verordnung ist das Preisgleichstellungsgebot. Dieses schreibt vor, dass die Gebühren für Echtzeitüberweisungen den Gebühren für Standard-Überweisungen entsprechen müssen. Dies hat direkte Auswirkungen auf das Preis- und Leistungsverzeichnis (PuLV) und die Kundenbedingungen für Echtzeitüberweisungen.
Zahlungsdienstleister müssen demnach:
Durch das Preisgleichstellungsgebot wird verhindert, dass Echtzeitüberweisungen aufgrund höherer Gebühren unattraktiv bleiben und stärkt somit die Wettbewerbsfähigkeit dieses Zahlungssystems.
Ein weiteres wesentliches Element ist die Einführung des IBAN-Namensvergleichs (Verification of Payee, VoP). Diese Funktion ermöglicht es dem Zahler, den Namen des Zahlungsempfängers mit der Empfänger-IBAN abzugleichen, um sicherzustellen, dass die Zahlung den richtigen Empfänger erreicht.
Die Anforderungen beinhalten:
Der IBAN-Namensvergleich trägt dazu bei, Fehlüberweisungen und Betrug zu reduzieren und stärkt das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit von Echtzeitüberweisungen.
Um den VoP-Service flächendeckend bereitzustellen, müssen Zahlungsdienstleister neue Schnittstellen und Datenbanken entwickeln, die einen europaweiten IBAN-Namensabgleich ermöglichen. Dies stellt eine erhebliche technische Herausforderung dar, da eine zuverlässige und performante Infrastruktur notwendig ist, die in Echtzeit auf Datenbanken in verschiedenen Ländern zugreifen kann.
Die Implementierung dieser europaweiten Datenbanken und Schnittstellen ist entscheidend, um den Zahlungsverkehr innerhalb der EU zu vereinheitlichen und den Abgleich von Kontoinformationen zuverlässig und ohne Verzögerung zu ermöglichen.
Eine besondere Anforderung im Bereich der Sicherheit ist die kalendertägliche Sanktionsüberwachung für Echtzeitüberweisungen. Anders als bei Standardüberweisungen, bei denen die Sanktionsprüfung transaktionsbasiert und vor der Ausführung der Zahlung erfolgt, schreibt die RegIP-Verordnung eine regelmäßige, tägliche Sanktionsprüfung vor. Diese Anpassung stellt sicher, dass potenzielle Verstöße gegen Sanktionen schnell und umfassend erkannt werden, ohne den schnellen Ablauf von Echtzeitüberweisungen zu beeinträchtigen.
Zur Überwachung der Einhaltung der RegIP-Verordnung müssen Zahlungsdienstleister alle 12 Monate Berichte an ihre zuständigen Behörden vorlegen. Diese Berichte umfassen:
Der erste Berichtszeitraum umfasst die Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres. Die ersten Berichte sind ab dem 8. April 2024 vorzulegen. Diese regelmäßige Berichterstattung ermöglicht eine umfassende Überwachung der Gebühren und der Nutzung von Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU und stellt Transparenz für Kunden und Aufsichtsbehörden sicher.
Die neue EU-Verordnung zur Regulierung von Instant Payments bringt bedeutende Veränderungen im europäischen Zahlungsverkehr mit sich. Für Zahlungsdienstleister bedeutet sie nicht nur die Notwendigkeit, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die Chance, moderne und benutzerfreundliche Zahlungsangebote zu schaffen. Die schrittweise Umsetzung der Verordnung bis September 2025 (für Euro-Länder) und 2027 (für Länder mit anderer Landeswährung) bietet Zahlungsdienstleistern die nötige Flexibilität, ihre Infrastruktur zu modernisieren und sich optimal auf die Zukunft des Zahlungsverkehrs vorzubereiten.
Umfassende Unterstützung
Vielfältige Zugangswege
Analogie zu SEPA-Überweisungen
10-Sekunden-Regel
Sofortige Rückerstattung
Keine Reservierung
Abschaffung der 100.000 Euro Grenze
Kundenspezifische Limite
Keine vorgegebenen Obergrenzen
Gleichstellung mit SEPA-Überweisungen
Echtzeitabgleich
Warnhinweise
Limitvorgaben
Zentralisierte Überwachung
Preisgleichheit
Meldepflicht
Technische Anpassungen
Prozessoptimierung
Überprüfung von Gebühren
Schulungen
Kundeninformation
Erhöhte Compliance-Anforderungen