Instant Payments - EU-Verordnung 2024/886

Die SEPA-Echtzeitüberweisung ermöglicht es, Zahlungen innerhalb von Sekunden zu verarbeiten, was die sogenannte Finalität der Zahlung schafft – die sofortige und unwiderrufliche Ausführung der Transaktion. Diese sofortige Finalität eröffnet völlig neue Möglichkeiten für innovative, paneuropäische Bezahlverfahren. Diese könnten langfristig ein wettbewerbsfähiges Gegengewicht zu großen amerikanischen und asiatischen Zahlungsdienstanbietern bilden, die bisher den globalen Markt dominieren.

Die Infrastruktur, die durch die Einführung von SEPA Instant Payments aufgebaut wurde, bietet daher das Potenzial, die Zahlungslandschaft innerhalb der EU grundlegend zu verändern. Durch die Schaffung eines unabhängigen und leistungsfähigen Instant-Payment-Systems kann Europa seine Autonomie im Zahlungsverkehr ausbauen und gleichzeitig eine sichere und effiziente Zahlungsabwicklung im Binnenmarkt gewährleisten.

Die neue EU-Verordnung zielt darauf ab, Echtzeitüberweisungen als Standard in Europa zu etablieren und Verbrauchern sowie Unternehmen schnellere und kostengünstigere Transaktionen mit mehr Effizienz und Sicherheit zu bieten.

Ziele der Verordnung

  1. Förderung des digitalen Binnenmarkts
    Die Verordnung soll den grenzüberschreitenden digitalen Zahlungsverkehr in der EU vereinfachen und standardisieren.

  2. Erhöhung der Effizienz
    Echtzeitüberweisungen ermöglichen eine schnellere Abwicklung von Transaktionen und Verbesserung der Liquidität.
  3. Verbraucherschutz
    Neue Regeln sollen Verbraucher vor Betrug und Fehlern bei Zahlungen besser schützen.

Die Umsetzung dieser Verordnung umfasst mehrere wesentliche Anforderungen, die für Zahlungsdienstleister verbindlich sind und eine Anpassung bestehender Systeme und Abläufe erfordern.

Verpflichtende Erreichbarkeit für Echtzeitüberweisungen und Angebotsverpflichtung

Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, für eingehende Echtzeitüberweisungen jederzeit erreichbar zu sein. Dies stellt sicher, dass Zahlungen in Echtzeit ohne Verzögerungen empfangen werden können. Zusätzlich müssen alle Institute ein Angebot zur Beauftragung von Echtzeitüberweisungen über sämtliche bestehenden Kundenkanäle bereitstellen. Dies umfasst:

  • Papierhafte Beauftragung und Anfragen über Selbstbedienungsterminals (SB-Medien),
  • Digitalen Kanälen wie Online-Banking und Mobile Banking.

Die Verpflichtung zur Angebotsbereitstellung betrifft alle Kanäle, die bereits für SEPA-Überweisungen in Euro zur Verfügung stehen. Diese Regelung stellt sicher, dass Echtzeitüberweisungen für Kunden so zugänglich wie klassische SEPA-Überweisungen sind und ihre Vorteile auf breiter Basis genutzt werden können.

Preisgleichstellungsgebot für Instant- und Standard-Überweisungen

Ein weiteres zentrales Element der RegIP-Verordnung ist das Preisgleichstellungsgebot. Dieses schreibt vor, dass die Gebühren für Echtzeitüberweisungen den Gebühren für Standard-Überweisungen entsprechen müssen. Dies hat direkte Auswirkungen auf das Preis- und Leistungsverzeichnis (PuLV) und die Kundenbedingungen für Echtzeitüberweisungen.

Zahlungsdienstleister müssen demnach:

  • Ihre Kontomodelle und Bepreisung anpassen, um Instant Payments ohne zusätzliche Gebühren anzubieten.
  • Kundenbedingungen anpassen und sicherstellen, dass Echtzeitüberweisungen nicht nur in Bezug auf die Geschwindigkeit, sondern auch hinsichtlich der Kosten attraktiv für die Kunden sind.

Durch das Preisgleichstellungsgebot wird verhindert, dass Echtzeitüberweisungen aufgrund höherer Gebühren unattraktiv bleiben und stärkt somit die Wettbewerbsfähigkeit dieses Zahlungssystems.

Verpflichtender IBAN-Namensvergleich („Verification of Payee“ - VoP)

Ein weiteres wesentliches Element ist die Einführung des IBAN-Namensvergleichs (Verification of Payee, VoP). Diese Funktion ermöglicht es dem Zahler, den Namen des Zahlungsempfängers mit der Empfänger-IBAN abzugleichen, um sicherzustellen, dass die Zahlung den richtigen Empfänger erreicht.

Die Anforderungen beinhalten:

  • Anpassungen in den Kundenbedingungen für Echtzeit- und SEPA-Überweisungen, um die Funktionsweise des VoP-Services zu erklären.
  • Informationspflichten gegenüber den Kunden, damit sie verstehen, wie der VoP-Service funktioniert und welche Vorteile er bietet.
  • Opt-In- und Opt-Out-Optionen für Kunden, die entscheiden können, ob sie diesen Service nutzen möchten.

Der IBAN-Namensvergleich trägt dazu bei, Fehlüberweisungen und Betrug zu reduzieren und stärkt das Vertrauen der Kunden in die Sicherheit von Echtzeitüberweisungen.

Neue Schnittstellen und Datenbanken für einen europaweiten IBAN-Namensabgleich

Um den VoP-Service flächendeckend bereitzustellen, müssen Zahlungsdienstleister neue Schnittstellen und Datenbanken entwickeln, die einen europaweiten IBAN-Namensabgleich ermöglichen. Dies stellt eine erhebliche technische Herausforderung dar, da eine zuverlässige und performante Infrastruktur notwendig ist, die in Echtzeit auf Datenbanken in verschiedenen Ländern zugreifen kann.

Die Implementierung dieser europaweiten Datenbanken und Schnittstellen ist entscheidend, um den Zahlungsverkehr innerhalb der EU zu vereinheitlichen und den Abgleich von Kontoinformationen zuverlässig und ohne Verzögerung zu ermöglichen.

Gesonderte Regelungen zur Sanktionsüberwachung für Echtzeitüberweisungen

Eine besondere Anforderung im Bereich der Sicherheit ist die kalendertägliche Sanktionsüberwachung für Echtzeitüberweisungen. Anders als bei Standardüberweisungen, bei denen die Sanktionsprüfung transaktionsbasiert und vor der Ausführung der Zahlung erfolgt, schreibt die RegIP-Verordnung eine regelmäßige, tägliche Sanktionsprüfung vor. Diese Anpassung stellt sicher, dass potenzielle Verstöße gegen Sanktionen schnell und umfassend erkannt werden, ohne den schnellen Ablauf von Echtzeitüberweisungen zu beeinträchtigen.

Regelmäßige Berichtspflichten gegenüber Behörden

Zur Überwachung der Einhaltung der RegIP-Verordnung müssen Zahlungsdienstleister alle 12 Monate Berichte an ihre zuständigen Behörden vorlegen. Diese Berichte umfassen:

  • Informationen zu Entgelten für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Zahlungskonten
  • Daten zur Anzahl abgewiesener Zahlungen.

Der erste Berichtszeitraum umfasst die Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres. Die ersten Berichte sind ab dem 8. April 2024 vorzulegen. Diese regelmäßige Berichterstattung ermöglicht eine umfassende Überwachung der Gebühren und der Nutzung von Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU und stellt Transparenz für Kunden und Aufsichtsbehörden sicher.

Umsetzungsfristen

  • 09.01.2025
    • Empfang von Instant Payment Zahlungen und Verbuchung innerhalb von 10 Sekunden
    • Preisgleichheit zwischen SEPA Zahlungen und Instant Payment
    • Umstellung Sanktionsprüfung auf Kundenbestand (kalendertäglich, nicht transaktionsbasiert)
  • 09.04.2025
    • Statistische Meldepflichten für Zahlungsdienstleister (initiale Statistik zu Instant Payment für den Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024) über alle angebotenen Kanäle (App, SB-Terminal, Telefon Banking, Fax)
      - Entgelte / Gebühren / Preisentwicklung für SCT und Instant Payment
      - Anzahl erfolgreich abgewickelte Echtzeitüberweisungen pro Monat / Jahr
      - Anzahl abgewiesene Echtzeitüberweisungen (mit Grund, ...) 
  • 09.10.2025
    • Senden von Instant Payment über alle Auftragsformen auf allen verfügbaren Eingangskanälen
    • Statusmeldungen an Kunde in Echtzeit kostenlos
    • Verification of Payee

Umsetzung in Nicht-EURO-Ländern

  • 9. Januar 2027
    Zahlungsdienstleister müssen die Entgegennahme von Euro-Echtzeitüberweisungen ermöglichen

 

  • 9. Juli 2027
    Versendung von Euro-Echtzeitüberweisungen muss angeboten werden.

 

  • 9. Juni 2028
    Zahlungsdienstleister aus Nicht-EURO-Ländern müssen bis 9. Juni 2028 Echtzeitüberweisungen in EURO zu Lasten eines Kontos in der Landeswährung nicht rund um die Uhr anbieten.

Die neue EU-Verordnung zur Regulierung von Instant Payments bringt bedeutende Veränderungen im europäischen Zahlungsverkehr mit sich. Für Zahlungsdienstleister bedeutet sie nicht nur die Notwendigkeit, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, sondern auch die Chance, moderne und benutzerfreundliche Zahlungsangebote zu schaffen. Die schrittweise Umsetzung der Verordnung bis September 2025 (für Euro-Länder) und 2027 (für Länder mit anderer Landeswährung) bietet Zahlungsdienstleistern die nötige Flexibilität, ihre Infrastruktur zu modernisieren und sich optimal auf die Zukunft des Zahlungsverkehrs vorzubereiten.

Auftragsformen und Zugangswege

Umfassende Unterstützung

  • Echtzeitüberweisungen müssen auf allen Kanälen und in allen Auftragsformen unterstützt werden.

 

Vielfältige Zugangswege

  • DFÜ, SRZ, SB-Medien, beleghaft, Telefax und Daueraufträge sind eingeschlossen.

 

Analogie zu SEPA-Überweisungen

  • Die Unterstützung muss analog zu bestehenden SEPA-Überweisungen erfolgen.

Ausführungszeit und Finalität

10-Sekunden-Regel

  • Maximale Ausführungszeit von 10 Sekunden ohne zusätzliche Zeitverzögerung.


Sofortige Rückerstattung

  • Bei Nichtausführung muss der Betrag sofort zurückerstattet werden.

 

Keine Reservierung

  • Beträge dürfen nicht reserviert werden, um Zeit für Recherchen zu gewinnen.

Wegfall der Betragsgrenze und Kundenlimite

Abschaffung der 100.000 Euro Grenze

  • Ab Oktober 2025 entfällt die Obergrenze von 100.000 Euro für Echtzeit-Überweisungen.


Kundenspezifische Limite

  • Kunden können eigene Limite für Echtzeit-Überweisungen festlegen und jederzeit ändern.


Keine vorgegebenen Obergrenzen

  • Zahlungsinstitute dürfen keine Obergrenzen für Kundenlimite vorgeben.


Gleichstellung mit SEPA-Überweisungen

  • Echtzeit-Limite müssen mindestens so hoch sein wie SEPA-Überweisungslimite.

Name-IBAN-Abgleich und Kundenoptionen

Echtzeitabgleich

  • Zahlungsdienstleister müssen Namen und IBAN in Echtzeit abgleichen. Abweichungen werden dem Zahler angezeigt.

 

Warnhinweise

  • Bei Ausführung trotz Abweichung erfolgt ein Warnhinweis. Kunden können Opt-out oder Opt-in wählen.

 

Limitvorgaben

  • Kunden können separate Betragslimits für Echtzeitüberweisungen festlegen, sowohl für Einzelaufträge als auch Tageslimits.

Sanktionsüberwachung und Preisgestaltung

Zentralisierte Überwachung

  • Tägliches Update einer zentralen EU-Liste für Sanktionsüberwachung.

 

Preisgleichheit

  • Echtzeitüberweisungen dürfen nicht teurer sein als Standardüberweisungen.

 

Meldepflicht

  • Jährliche Meldungen über Entgelte an zuständige Behörden

Auswirkungen auf Zahlungsdienstleister

Technische Anpassungen

  • Umfangreiche IT-Infrastrukturänderungen zur Unterstützung von Echtzeitprozessen

 

Prozessoptimierung

  • Überarbeitung interner Abläufe zur Einhaltung der 10-Sekunden-Regel

 

Überprüfung von Gebühren

  • Die Verordnung schreibt die Gleichbehandlung von Echtzeit- und Standardüberweisungen vor

 

Schulungen

  • Mitarbeiterschulungen zu neuen Regelungen und Kundenberatung

 

Kundeninformation

  • Transparente Kommunikation der Änderungen und neuen Möglichkeiten an Kunden

Erhöhte Compliance-Anforderungen

  • Strengere Regeln zum Schutz von Verbrauchern und zur Bekämpfung von Finanzkriminalität

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