Fachwissen Zahlungsverkehr - Scheckeinzug für Kreditinstitute

Belegloser Scheckeinzug (BSE) Imagegestützter Scheckeinzug (ISE) XML Clearing Datensätze Scheckgesetz (ScheckG), Scheckeinzugsverfahren Scheckrückgaben ISE Scheck Images ExtraNet Bundesbank BSE Scheck

Die deutsche Kreditwirtschaft hat im Zusammenwirken mit der Deutschen Bundesbank im Jahr 2007 das Scheckeinzugsverfahren modernisiert.

Im Zuge dessen wurde am 3. September 2007 das Großbetrag-Scheckeinzugsverfahren mit gesonderter Vorlage der Originale (GSE Verfahren) durch das imagegestützte Scheckeinzugsverfahrens (ISE) abgelöst.


Die deutschen Kreditinstitute haben seit dem die Möglichkeit, über die Deutsche Bundesbank die Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug (BSE) und dem imagegestützten Scheckeinzug (ISE) abzuwickeln.

Damit erfolgt grundsätzlich nur noch ein vollkommen belegloser Scheckeinzug ohne dass es einer Vorlage des Originalschecks beim bezogenen Kreditinstitut bedarf.

Die aus dem ISE Verfahren resultierenden wirtschaftlichen Vorteile werden vor allem in der reduzierten physischen Verteilung von Originalschecks sowie in der Abschaffung der Korrekturhüllenverarbeitung und der Scheckcodierung gesehen.

Belegloser Scheckeinzug (BSE)

Das beleglose Scheckeinzugsverfahren (BSE Verfahren) findet nur bei Schecks mit Beträgen unter 6.000 Euro seine Anwendung. Hier werden die Scheckgegenwerte beleglos und ohne die Vorlage des Originalschecks eingezogen.

Die Erfassung der Scheckdaten und damit die Umwandlung in elektronische Datensätze muss grundsätzlich durch die erste Inkassostelle erfolgen. Die erste Inkassostelle muss auch die formelle Ordnungsmäßigkeit der Schecks überprüfen.

Die Gegenwerte solcher BSE Schecks können die Kreditinstitute entweder im bilateralen Austausch in ihren eigenen Gironetzen oder über die Deutsche Bundesbank einziehen lassen.

Anmerkung

Seit dem 3. September 2007 werden nicht BSE fähige Einzugspapiere nur noch über das ISE-Verfahren eingereicht.

Imagegestützter Scheckeinzug (ISE)

Mit der Änderung der Verordnung über Abrechnungsstellen im Wechsel- und Scheckverkehr aus dem Jahre 1953 (Abrechnungsstellenverordnung – AbrStV) wurden zum 13. Oktober 2005 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des ISE Verfahrens in Deutschland geschaffen.
Gemäß dieser Verordnung ist die Einreichung der Schecks in Form elektronischer Bilder (Images) bei der Deutschen Bundesbank als Abrechnungsstelle mit der Vorlage des Schecks zur Zahlung gleichzusetzen.
Im ISE Verfahren fungiert die Deutsche Bundesbank als Clearing- und Abrechnungsstelle nach Art. 31 Scheckgesetz (ScheckG).
Schecks über einen Betrag von 6.000 Euro und mehr sowie nicht BSE-fähige Einzugspapiere sind von den Kreditinstituten als so genannte Images (Abbilder der Schecks mit vollständiger Vorder- und Rückseite) elektronisch in das ExtraNet der Bundesbank einzuliefern.
Zusätzlich sind entsprechende Verrechnungsdatensätze bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank stellt die eingereichten Scheckabbildungen den bezogenen Kreditinstituten als Teilnehmer am Abrechnungsverkehr zur Verfügung und belastet die Gegenwerte anhand von Verrechnungsdatensätzen.
Das bezogene Kreditinstitut hat anhand des Scheckbildes zu prüfen, ob der Scheck eingelöst werden kann. Zur Absicherung des Verfahrens sollte allerdings die erste Inkassostelle - in der Regel ist es die Image erstellende Bank - bereits vor der Einlieferung der Scheckdaten eine Prüfung auf Format und sonstige Plausibilitäten vorgenommen haben.
Kann ein Scheck – zum Beispiel mangels Deckung – nicht eingelöst werden, so muss die Rückgabe zwecks Einhaltung der scheckrechtlichen Fristen am ersten Bankgeschäftstag nach dem Abrechnungstag (= Tag der Einreichung bei der Abrechnungsstelle sowie Tag der Auslieferung an die bezogene Bank) über die Deutsche Bundesbank erfolgen.
Die Deutsche Bundesbank erstellt zur Feststellung der Zahlungsverweigerung eine Erklärung im Sinne von Artikel 40 Nr. 3 ScheckG und liefert diese dem Scheckeinreicher auf Anforderung aus. Dadurch wird die Führung eines Scheckprozesses ermöglicht.

Scheck DTA Clearing-Datensätze

Bei der in gesonderten Dateien ein- und ausgangsseitigen Übermittlung von DTA Clearing Datensätzen hat neben der Verwendung des Textschlüssels von dem Originalscheck auch eine Belegung des Feldes C6 mit dem Kennzeichen 5 und des Feldes A3 mit dem Kennzeichen IB zu erfolgen. Die Schecknummer muss im Feld C15 vollständig aufgenommen und weitergeleitet werden.

Technische Abwicklung ausgehender ISE Schecks

Die ISE Schecks werden eingescannt und verarbeitet. Neben dem Scheckabbild Datensätze (vorgeschrieben sind Image Dateien mit Vorder- und Rückseite im JEPG Dateiformat und einem Mindeststandard von 256 Graustufen) werden auch dazugehörige DTA Clearing Datensätze (Dateityp IB) via ExtraNet an die Deutsche Bundesbank versandt.

Die ISE Scheck Dateien sollten nur zu den erlaubten Zeiten der Deutschen Bundesbank gesendet werden, da die Deutsche Bundesbank keine Pufferung vorsieht und die ISE Scheckdateien ansonsten direkt zurückgeben würde.

Technische Abwicklung eingehender ISE Schecks

Zahlungsverkehrssysteme empfangen über den Gateway der Deutschen Bundesbank die IB-Dateien und holen daraufhin die dazugehörigen ISE Scheckabbilder via ExtraNet ab.

Die Identifizierung von ISE Clearingdatensätzen erfolgt anhand der Kennzeichnung 5 in der DTA Referenz C6.

Rückgabe von ISE Schecks

Für die beleglose Rückgabe nicht eingelöster oder wegen Widerspruchs des Zahlungspflichtigen zurückzugeben ISE- Schecks werden im Datensatz die Inhalte folgender Feldes des Ursprungsauftrages gegeneinander ausgetauscht:

Feld C4 (Bankleitzahl der Zahlstelle) mit Feld C10 (Bankleitzahl der ersten Inkassostelle)

Feld C5 (Kontonummer des Zahlungspflichtigen) mit Feld C11 (Kontonummer des Zahlungsempfängers)

Feld C14 (Name des Zahlungspflichtigen) mit Feld C15 (Name des Zahlungsempfängers)

Der Datensatz für die beleglose Rücklastschrift enthält bis zu fünf Erweiterungsteile

(Kennzeichen 02), deren Belegung wie folgt geregelt ist:

In dem Rückrechnungssatz werden keine Erweiterungsteile der Ursprungslastschrift

zu den Feldern C14 und C15 zurückgegeben

 

Textschlüssel (Feld C7a)

Im Feld C7a werden die beleglosen Rücklastschriften mit dem Textschlüssel 09 gekennzeichnet.

 

Feld C7b (Textschlüsselergänzung)

In den ersten beiden Stellen der Ursprungstextschlüssel (bei Lastschriften 04 beziehungsweise 05) sowie in der dritten Stelle wird eine Verschlüsselung des Rückgabegrundes angegeben

 

Mögliche Verschlüsselung des Rückgabegrundes

0 = Rückscheck

1 = Konto erloschen

2 = Kontonummer/ Bankleitzahl falsch

3 = Datenfehler ISE Scheck

4 = Teileinlösung

5 = Schecksperre

6 = Datenfehler Reisescheck

Der Datensatz für die beleglose Rücklastschrift enthält bis zu fünf Erweiterungsteile

(Kennzeichen 02), deren Belegung wie folgt geregelt ist:

In dem Rückrechnungssatz werden keine Erweiterungsteile der Ursprungslastschrift

zu den Feldern C14 und C15 zurückgegeben

 

Textschlüssel (Feld C7a)

Im Feld C7a werden die beleglosen Rücklastschriften mit dem Textschlüssel 09 gekennzeichnet.

 

Feld C7b (Textschlüsselergänzung)

In den ersten beiden Stellen der Ursprungstextschlüssel (bei Lastschriften 04 beziehungsweise 05) sowie in der dritten Stelle wird eine Verschlüsselung des Rückgabegrundes angegeben

 

Mögliche Verschlüsselung des Rückgabegrundes

0 = Rückscheck

1 = Konto erloschen

2 = Kontonummer/ Bankleitzahl falsch

3 = Datenfehler ISE Scheck

4 = Teileinlösung

5 = Schecksperre

6 = Datenfehler Reisescheck

Auslandszahlungsverkehr

Vereinfachter Einzug von Auslandsschecks

Entsprechend ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nimmt die Deutsche Bundesbank Auslandsschecks für einige Zahlungsländer unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Währung, Zahlbarstellung) von Kreditinstituten im vereinfachten Einzug entgegen.

Um welche Länder es sich im Einzelnen handelt, ist der Deutschen Bundesbank Übersicht für den Vereinfachten Einzug von Auslandsschecks (Anlage 1 zur Mitteilung Nr. 7003/2008) zu entnehmen.

Der Deutschen Bundesbank Mitteilung Nr. 7001/2015 nach handelt es sich um Länder in Europa mit den ISO Währungscodes DKK (Dänemark), EUR (Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern), GBP (Großbritannien), SEK (Schweden) und CHF (Liechtenstein, Schweiz).

Auslandsschecks, gezogen auf Banken in Amerika werden zudem für die Länder mit den ISO Währungscodes CAD (Kanada) und USD (Kanada, Puerto Rico, St. Croix, St. John und St. Thomas, Vereinigte Staaten von Amerika, Virgin Islands) entgegen genommen. Selbiges gilt für das Land Australien mit dem ISO Währungscode AUD.

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