Fachwissen Zahlungsverkehr - Elektronischer Massenzahlungsverkehr (EMZ)

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Zum 1. Februar 2016 schaltet die Deutsche Bundesbank das System des Elektronischen Massenzahlungsverkehrs (EMZ) ab.

Mit Hilfe des Elektronischen Zahlungsverkehrs können beleglose Zahlungen zwischen den Kreditinstituten einerseits und den Kreditinstituten und der Deutschen Bundesbank andererseits abgewickelt werden.


Hierbei werden die Zahlungen auf elektronischen Medien (Disketten, Magnetband, Kassetten) bzw. mittels Datenfernübertragung (DFÜ) als Datensatz weitergeleitet.

Für die Abwicklung von nicht eilbedürftigen nationalen und grenzüberschreitenden (Anbindung an Verfahren der Euro Banking Association, EBA) Massenzahlungen stellt die Deutsche Bundesbank das EMZ Verfahren zur Verfügung.

Durch die Bruttoabwicklung aller Beträge im EMZ wird ein Kreditrisiko für den Zahlungsempfänger ausgeschlossen. Die Geldverrechnung erfolgt floatfrei über das Konto bei der Bundesbank.

Es werden jeweils die Summen der einzelnen ein- oder ausgelieferten Dateien gebucht.

Für die Ein- und Auslieferungen von Kreditinstituten können die Kommunikationsprotokolle FTAM, OFTP, SWIFT Net FileAct sowie EBICS (ersetzt seit Februar 2009 das FTAM Verfahren) zum Einsatz kommen.

Die Verarbeitung der Zahlungen erfolgt in mehreren Verarbeitungsfenstern. In der abendlichen Verarbeitung werden die Zahlungen abgewickelt, die zwischen 09:00 Uhr und bis zum Annahmeschluss um 20:00 Uhr eingereicht wurden.

Ab 19:00 Uhr wird eine Sperre der Gegenwerte der eingereichten Überweisungen auf dem Konto des Einreichers (ggf. unter Nutzung vorhandener Sicherheiten) vorgenommen.

Die eigentliche Verarbeitung erfolgt in den späten Abendstunden und ist in der Regel gegen ca. 22:00 Uhr abgeschlossen.

Die eigentliche Verarbeitung erfolgt in den späten Abendstunden und ist in der Regel gegen ca. 22:00 Uhr abgeschlossen. Anschließend werden die Dateien mit Zahlungen an die DFÜ Empfänger ausgeliefert.

Am Bankgeschäftstag nach der Einlieferung erfolgen bei Überweisungen die Aufhebung der Sperre und die Verbuchung der Beträge (Belastung für eingereichte Überweisungen und ausgelieferte Einzüge, Gutschriften für eingereichte Einzüge und erhaltene Überweisungen).

In den morgendlichen Verarbeitungsfenstern werden die Zahlungen abgewickelt, die zwischen 20:00 Uhr bis zum Annahmeschluss um 09:00 Uhr per DFÜ eingereicht wurden. Damit wird den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben, auch noch sehr spät eingetroffene Zahlungen (z.B. aus dem Kartengeschäft) unmittelbar durchzuleiten.

Hier kann sogar eine gleichtägige Laufzeit erreicht werden, da Zahlungen im morgendlichen Verarbeitungsfenster direkt taggleich abgewickelt, gebucht und ausgeliefert werden können.

Schaubild: Massenzahlungsverkehr zwischen Deutschland und Europa

Verrechnungsdatensätze zu Scheckeinzügen aus dem imagegestützten Scheckeinzugsverfahren (ISE Verfahren) können von 20:00 Uhr des Vortages bis zum Annahmeschluss um 10:00 Uhr des laufendes Tages eingeliefert werden. Die Verbuchung und Auslieferung derartiger Zahlungsvorgänge erfolgt ab 13:00 Uhr des laufenden Tages.

Abwicklung grenzüberschreitender STEP2 Zahlungen über EMZ

Die Deutsche Bundesbank ist zur Abwicklung von grenzüberschreitender Massenzahlungen als direkter Teilnehmer an das STEP2 Verfahren der Euro Banking Association (EBA) angebunden.

STEP2 ist ein paneuropäisches Clearingsystem für die Abwicklung von grenzüberschreitenden preisverordnungskonformen Euro Überweisungen (EU-Verordnung 2560/ 2001) innerhalb der Europäischen Union. Eine kostengünstige Abwicklung kann durch einen hohen Automatisierungsgrad und die Nutzung marktgängiger Standards erreicht werden.

Bedingungen für STEP2 Zahlungen im SWIFT Nachrichtenformat MT103+

» Grenzüberschreitende Zahlungen in EWR Staaten

» Betrag maximal 50.000 Euro

» Gebührenschlüssel „SHA“ (shared)

» Angabe der gültigen IBAN (International Bank Account Number) des Begünstigten

   und des BIC (Business Identifier Code) des begünstigten Kreditinstituts

Über die bereits für die nationale EMZ Zahlungsabwicklung genutzte Kommunikationsinfrastruktur haben die im EMZ teilnehmenden Kreditinstitute die Möglichkeit auch als indirekter Teilnehmer an STEP2 grenzüberschreitende Euro Zahlungen abzuwickeln.

Innerhalb von STEP2 übernimmt die Deutsche Bundesbank zwei Funktionen:

Zum einen bietet die Deutsche Bundesbank als direkter Teilnehmer anderen Kreditinstituten die Möglichkeit der indirekten Teilnahme, indem sie die Zahlungen dieser Kreditinstitute als Vermittler in STEP2 einliefert bzw. STEP2-Zahlungen für diese Kreditinstitute entgegennimmt und weiterleitet.

Neben der Funktion als direkter STEP2 Teilnehmer übernimmt die Deutsche Bundesbank für den Finanzstandort Deutschland die Funktion eines „Entry Points“ für eingehende STEP2 Zahlungen. Hierbei liefert Deutsche Bundesbank die Zahlungen für Empfänger im Inland, die nicht als direkte bzw. indirekte STEP2 Teilnehmer registriert sind über den EMZ aus.

Kreditinstitute, die sich für eine indirekte Teilnahme über die Deutsche Bundesbank entscheiden und die technischen Voraussetzungen sowie die üblichen Zulassungstests erfolgreich abgeschlossen haben, können STEP2 fähige Zahlungen bis 20:00 Uhr in gesonderten Dateien einreichen.

Die Deutsche Bundesbank leitet diese Zahlungen noch am Einreichungstag an STEP2 weiter, wo sie über Nacht weiterverarbeitet und am Morgen des nächsten Geschäftstages an den Empfänger bzw. seine Aufnahmestelle (sofern der Empfänger kein direkter Teilnehmer ist) ausgeliefert werden.

Die Gegenwerte der eingereichten Zahlungsaufträge werden am Einreichungstag auf dem Einreicherkonto gesperrt und am nächsten Geschäftstag in eine Belastung umgewandelt.

Schaubild: Internationales Europäisches Banken Clearing

Zahlungen, welche die Deutsche Bundesbank aus STEP2 heraus ab ca. 08:30 Uhr für einen ihrer indirekten Teilnehmer erhält, liefert sie noch am Vormittag (ab ca. 12:00 Uhr) des Eingangstages im SWIFT Format MT 103+ (bei gleichzeitiger Gutschrift auf dem Konto des indirekten Teilnehmers) per DFÜ aus. Hier ist im EMZ die Einrichtung eines gesonderten SWIFT Leitweges möglich.

Auch im Rahmen der Entry Point Funktion erhält die Deutsche Bundesbank die Zahlungen für sonstige Kreditinstitute aus STEP2 heraus ab ca. 08:30 Uhr und leitet sie noch am Vormittag bei gleichzeitiger Gutschrift auf dem Konto der Empfängerbank weiter.

Vor der Auslieferung werden die Zahlungen, die innerhalb des STEP2 Verfahrens im SWIFT Format MT 103+ verarbeitet werden, grundsätzlich gemäß den mit den Spitzenverbänden der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Verfahrensregeln konvertiert.

Die konvertierten Zahlungen werden über den definierten Leitweg in einer gesonderten Datei - d.h. getrennt von den reinen Inlandszahlungen - ausgeliefert. Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Auslieferung auch im SWIFT Format MT 103+ über einen gesonderten SWIFT Leitweg per DFÜ erfolgen.

Hinweis

Die EU Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung(EG) Nr. 924/2009 (SEPA Verordnung) haben seit dem 4. August 2014 auf den DTA Zweig des Elektronischen Massenzahlungsverkehrs (EMZ) folgende Auswirkungen:

Lastschriften - denen Einzugsermächtigungen zu Grund liegen - und Prior3-Zahlungen dürfen nur noch dann in den EMZ (DTA Datei) der Deutschen Bundesbank (siehe hierzu auch die Rundschreiben 48/2013 und 3/2014) eingeliefert werden, sofern es sich um Zahlungen handelt, für die die Anforderungen der SEPA Verordnung nicht gelten.

Im Wesentlichen handelt es sich nur noch um Scheckzahlungen (BSE und ISE Verrechnungsdatensätze), Kartenzahlungen und ELV Lastschriften. Hierfür erhebt die Deutsche Bundesbank weiterhin ein Transaktionsentgelt in Höhe von 0,0025 Euro.

Für DTA Überweisungen - die nur noch als Korrekturzahlungen aus dem Kartengeschäft sowie als Inlandsanschlusszahlungen möglich sind - gilt seit dem 4. August 2014 ein neues Entgelt in Höhe von 0,80 Euro pro Transaktion.

Schaubild: Zeitfenster für Einlieferungen und Auslieferungen im EMZ

Anmerkung

Seit dem 17.11.2014 gelten im SEPA Clearer des EMZ unterschiedliche Annahmeschlusszeiten für SEPA Core Lastschriften und SEPA B2B Lastschriften.

Die Annahmeschlusszeit für die gleichtägige Abwicklung von Originaltransaktionen ist für SDD Core auf 15.00 Uhr bzw. für SDD B2B auf 13.00 Uhr festgelegt.

Damit R-Transaktionen für das aktuelle Interbank Settlement Date von der Deutschen Bundesbank verarbeitet werden können, muss die späteste Annahmeschlusszeit 10.00 Uhr (für SDD Core) bzw. 11.00 Uhr (für SDD B2B) eingehalten werden.

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